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Obdachloser in Berlin angezündet: Haftbefehle erlassen


Obdachloser angezündet
Haftbefehle gegen Tatverdächtige erlassen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 27.12.2016Lesedauer: 1 Min.
Die U-Bahn-Haltestelle in Berlin, in dem der Angriff gegen den Obdachlosen erfolgte.Vergrößern des BildesDie U-Bahn-Haltestelle in Berlin, in dem der Angriff gegen den Obdachlosen erfolgte. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach dem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof wurden gegen die mutmaßlichen Täter Haftbefehle erlassen.

Die Tatverdächtigen sind nach Angaben der Ermittler zwischen 15 und 21 Jahre alt und sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein. Sechs von ihnen sind demnach Syrer, einer kommt aus Libyen. Über den Aufenthaltsstatus der Verdächtigen machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Zwei Männer seien volljährig. Als Hauptverdächtiger gelte der 21-Jährige. Einige aus der Gruppe seien der Polizei bereits bekannt. Schwerwiegende Delikte sollen aber nicht darunter sein.

Die Männer sollen in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag im U-Bahnhof Schönleinstraße die Kleidungsstücke des 37-jährigen Obdachlosen angezündet haben. Der Mann schlief auf einer Bank. Er blieb unverletzt, weil Passanten eingriffen.

Schneller Fahndungserfolg

Die Polizei hatte am Montag Fahndungsbilder und ein Video veröffentlicht, auf denen die Gesuchten in einer U-Bahn zu sehen waren. Vom schnellen Fahndungserfolg hatten zunächst die Zeitungen "Bild" und "B.Z." berichtet. "Wenn man die Bilder gesehen hat, hat man auch erkannt, das ist eine sehr, sehr gute Qualität", sagte Neuendorf. Dies habe dazu geführt, dass sich sechs Tatverdächtige gestellt haben. Zunächst hatte es geheißen, alle sieben Verdächtigen hätten sich bei der Polizei gemeldet.

Die jungen Männer waren nach dem Angriff mit einer U-Bahn geflüchtet. Der U-Bahnhof Schönleinstraße an der Grenze der Stadtteile Kreuzberg und Neukölln wird mit Videokameras überwacht. In früheren Fällen hatte die Polizei Video-Aufnahmen in der Regel erst lange nach den Taten veröffentlicht. Dies hatte Kritik ausgelöst.

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