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Europas Grüne wollten Schröder Sprechverbot zur Krim erteilen


EU-Parlament lehnt Antrag ab
Europas Grüne wollten Schröder Sprechverbot zur Krim erteilen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 13.03.2014Lesedauer: 1 Min.
Gerhard SchröderVergrößern des BildesGerhard Schröder kritisierte die Politik des Westens in der Krise in der Ukraine (Quelle: imago / schroedter)
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Es ist kein Geheimnis, dass Altkanzler Gerhard Schröder ein Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin ist. Seine jüngsten Äußerungen zur Krise auf der Krim gingen den Grünen im Europaparlament nun aber zu weit. Mit einem Änderungsentwurf zu einer gemeinsamen Krim-Resolution wollten sie Schröder Sprechverbot zur Lage am Schwarzen Meer erteilen.

Die EU-Abgeordneten wiesen den Vorstoß in Straßburg inzwischen mit einer Mehrheit ab. Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit, hatten verlangt, Schröder sollte wegen seiner Beziehungen zum russischen Energiekonzern Gazprom "keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen, die Russland betreffen".

Auch "Spiegel Online" zitierte aus dem Antrag. Demnach sollte unter Punkt 25a der Resolution stehen: "Das Europaparlament bedauert die Äußerungen des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder über die Krise in der Ukraine, betont, dass er keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen sollte, die Russland betreffen, da er sich aufgrund seiner Beziehungen zu dem Unternehmen Gazprom, das eines der bedeutendsten außenpolitischen Instrumente Russlands darstellt, in einem eindeutigen Interessenkonflikt befindet.

In der eigentlich fraktionsübergreifenden Initiative von Konservativen, Sozial- und Christdemokraten sowie von Grünen und Liberalen wird die "Aggression Russlands in der Form der Invasion auf der Krim aufs Schärfte verurteilt".

Schröder hatte zuletzt die Politik des Westens kritisiert und das russische Vorgehen auf der Krim verteidigt. Nach seinem Ausscheiden aus der Politik ist der Sozialdemokrat heute Aufsichtsratsvorsitzender der Nord Stream AG, an der Gazprom die Mehrheit hält.

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