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Rohstoffabbau im All: Wem gehört der Mond?


Rohstoffabbau im All
Wem gehört der Mond?

Von dpa
28.05.2015Lesedauer: 3 Min.
Auf dem Mond gibt es Rohstoffe - doch wer darf überhaupt dort Ressourcen abbauen?Vergrößern des BildesAuf dem Mond gibt es Rohstoffe - doch wer darf überhaupt dort Ressourcen abbauen? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Auf der Suche nach seltenen Elementen rückt unser Erdtrabant für kommerzielle Unternehmen immer näher. "Die Amerikaner wollen stark an das Thema Ressourcenabbau und Eigentumsrechte zur wirtschaftlichen Nutzung ran. Wir sollten in Alarmstimmung sein bei Alleingängen", warnt Stephan Hobe vom Institut für Luft- und Weltraumrecht der Uni Köln.

Nachdem China und Russland kürzlich eine gemeinsame bemannte Mondmission angekündigt haben, hat offenbar ein neuer Wettlauf um den Mond begonnen. Und wenn es um die lukrative Ausbeutung von wertvollen Rohstoffen geht, zählen offizielle Absichtserklärungen häufig nicht viel.

Internationale Bergbaubehörde für das All?

Eigentlich verbietet der Internationale Weltraumvertrag den Staaten die Aneignung von Teilen des Weltraums, des Mondes oder anderen Himmelskörpern, sagt Hobe. Im sogenannten Mondabkommen wird der Trabant mit seinen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit bezeichnet. Die Erforschung und Nutzung im Einklang mit dem Völkerrecht ist jedoch erlaubt.

Hier gebe es eine rechtliche Grauzone, die Verträge müssten daher dringend überarbeitet werden, betont der Rechtsexperte. "Wir müssen uns gut überlegen, ob wir in der fernen Zukunft wirklich Schürfrechte für den Mond wollen oder eine Art Bergbaubehörde für den Mars. Die bessere Option könnte ein Status Naturschutzpark sein."

Der Weltraumvertrag von 1967 ist die erste völkerrechtliche Vereinbarung des Weltraumrechts überhaupt. Doch nur etwas mehr als 100 Staaten haben diese Vereinbarung auch tatsächlich unterschrieben. Das Mondabkommen von 1979 haben ebenfalls nur sehr wenige Staaten ratifiziert.

Verkehrsregeln für Satelliten

Doch die Rechtslage um die Begehrlichkeiten am Mond ist laut Hobe keineswegs die einzige juristische Baustelle im All. Eine weitere sind die unzähligen Satelliten, die derzeit durch den Weltraum schwirren. Denn ob Militär, Forschungseinrichtungen oder Kommunikationsunternehmen - viele drängen ins All.

Der Aktivitätsradius in den unendlichen Weiten reduziert sich dabei jedoch größtenteils auf eine sehr überschaubare Anzahl von erdnahen Umlaufbahnen. Diese schiere Masse birgt mittlerweile massive Probleme: "Für Land, Luft und See gibt es Verkehrsregeln, nur für den Weltraum nicht", sagt Bernhard Schmidt-Tedd vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR).

Nach jahrelanger Nutzung rasen unzählige Müll- und Trümmerteile durchs All und lassen das Risiko von Kollisionen bedrohlich steigen. Wer aber holt den ganzen Schrott wieder runter, wer haftet bei Schäden?

Winzige Teilchen werden zu gefährlichen Geschossen

Die vielen Hunderttausend Müllobjekte, ausgediente Satelliten, deren Fragmente oder ausgebrannte Raketenteile, die mit 25.000 Kilometern pro Stunde und mehr unterwegs sind, bereiten Weltraumexperten gewaltige Sorgen. Schon Millimeter kleine Partikel können ernste Schäden verursachen, auch größere Satelliten zerlegen - und so ganze Missionen zerstören.

Und die Anzahl der Flugkörper steigt immer weiter: "Aktuell werden noch dazu viele Klein- und Kleinstsatelliten, für die ein schmales Finanzbudget ausreicht, hochgeschossen. Zum Teil in ganzen Schwärmen", sagt Schmidt-Tedd.

Müllbeseitigung noch nicht verpflichtend

"Das All wird irgendwann so verschmutzt sein, dass die Raumfahrt gefährdet ist, dass auch Kommunikationssatelliten nicht mehr zum Einsatz kommen können", sagt Hobe. Trotzdem sei die Einsicht der Staaten noch gering, denn: "Es würden hohe Kosten im Milliarden-Bereich anfallen."

Das juristische Problem ist schlicht: "Es besteht keine verbindliche Vorschrift, die sie zur Müllbeseitigung verpflichtet." Mehr Hoffnung hat Hobe beim Thema Vermeidung von neuem Müll. "Da fühlen sich die Staaten doch verantwortlicher, auch bei beteiligten Privaten Mitverantwortung einzufordern."

Verbindliche Regeln fehlen im All

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Umlaufbahn eines Satelliten: "Es muss geklärt werden, in welche Höhen und Umlaufbahnen welche Satelliten gebracht werden dürfen", fordert der DLR-Experte Schmidt-Tedd. In geringeren Höhen ist die Erdanziehung größer, die Teile verglühen bei Eintritt in die Erdatmosphäre. Der Hochrisikobereich beginne ab 600 Kilometern Höhe, wo sich besonders viel Müll befinde.

Solange die ausgedienten Flugkörper nicht entsorgt worden seien, müsse über Kollisionsverhütung nachgedacht werden. "Es muss geklärt werden, ob ein aktiver Satellit einem abgeschalteten Satelliten vorsorglich ausweichen muss - und wer dann diesen Energieverbrauch bezahlt", erläutert Schmidt-Tedd. "Und wer bei Kollisionen, die es vereinzelt ja schon gegeben hat, für die schwer nachweisbaren Schäden aufkommt."

Kommerzielle Nutzung wächst

Das Problem gewinnt zunehmend an Brisanz. Weltraumrechtler Hobe hält Verkehrsregeln im All auch angesichts möglicher kommerzieller Unternehmungen für wichtig. "Der schnelle Transport von Gütern oder eine Fabrikation bestimmter Werkstoffe oder Pharmazeutika unter Ausnutzung der verminderten Schwerkraft, wie sie in der internationalen Raumstation ISS bereits erforscht werden, sind in Zukunft durchaus vorstellbar."

Der Rahmen solle vorab verbindlich abgesteckt werden. "Staaten müssten dafür auch offenlegen, was sie an Objekten für zivile und militärische Nutzung oben haben."

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