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Wann ist es nötig, mein Kind mit einem Kindersitz zu sichern?

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Wann ist es nötig, mein Kind mit einem Kindersitz zu sichern?

| kk (CF)

Viele Kinder mögen es nicht, im Kindersitz zu sitzen. Hier müssen Eltern aber hart bleiben und bei jeder Fahrt den Sitz ordnungsgemäß einsetzen. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass Kinder im Auto auf einem Kindersitz sitzen müssen.

Kind im Kindersitz sichern: Wann ist es Pflicht?

Kinder, die unter 1,50 m und unter 12 Jahre alt sind, benötigen im Auto einen speziellen Sitz für Kinder, so heißt es in einer allgemeinen gesetzlichen Regelung. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wenn ganz bestimmte Fälle eintreten. Das Alter des Kindes nimmt bei der Beurteilung darüber, ob es in einem Kindersitz Platz nehmen muss, den geringsten Stellenwert ein. Vielmehr kommt es auf das Gewicht des Sprösslings an. Kindersitze werden nämlich verschiedenen Gewichtsklassen zugeordnet. Ist ein Kind außerdem bereits größer als 1,50 m, aber noch keine 12 Jahre alt, braucht es auch keinen speziellen Kindersitz mehr, berichtet der ADAC. In diesem Fall ist nicht das Alter ausschlaggebend, sondern dass der Dreipunktgurt richtig am Körper des Kindes verläuft.

Sicher unterwegs mit dem richtigen Kindersitz (Foto: Archiv)

Sicher unterwegs mit dem richtigen Kindersitz (Foto: Archiv)

Kindersitze müssen im Übrigen bestimmte, nach europäischem Gesetz festgelegte Normen erfüllen: Sie müssen der ECE-Regelung 44 entsprechen, die durch ein Prüfsiegel auf dem Sitz erkennbar ist. Seit April 2008 sind nur noch solche Modelle zugelassen, die die ECE-Nummer R 44/03 oder R 44/04 tragen. Sichern Sie ein Kind mit einem veralteten Sitz oder ausschließlich mit einem Gurt, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Ist das Kind ganz ungesichert, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Ausnahmen beim Transport mehrerer Kinder

Falls Sie mehrere Kinder im Auto transportieren, müssen Sie eigentlich für jedes von ihnen einen Kindersitz montieren. In vielen Fahrzeugen ist es heutzutage allerdings nicht möglich, drei Sitze auf der Rückbank nebeneinander anzubringen, da moderne Modelle sehr breit sind. Lässt sich das Problem nicht anders lösen, können Sie in diesem Fall auch auf dem Beifahrersitz ein Kind im Kindersitz unterbringen. Bleibt nur noch auf dem Rücksitz Platz für ein weiteres Kind, aber nicht für einen entsprechenden Sitz, kann dieses, wenn es mindestens drei Jahre alt ist, auch mit einem Dreipunktgurt ohne Kindersitz gesichert werden, so der Hinweis des ADAC. Dies sollte aber nur im Notfall geschehen.

Quelle: kk (CF)

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