Fahrverhalten
Vorsicht Bußgeld: Nebelscheinwerfer richtig einsetzen25.09.2011, 12:39 Uhr | nm (CF)/ses
Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem: Der Nebel nimmt einem die Sicht - Nebelscheinwerfer helfen hier. Doch aufgepasst: Sie dürfen die Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.
Nebel gehört zum Herbst wie der Schnee zum Winter. Für Autofahrer heißt das: Eingeschränkte Sicht und erhöhte Aufmerksamkeit, da die Unfallgefahr steigt. Die meisten Autos sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Mit ihrer Hilfe ist sowohl der Bereich vor dem Auto als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet.
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer ist rechtlich fixiert (Quelle: imago)
Sie sollten aber beachten, dass der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei „erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen“ erlaubt ist. Bei normalen Sichtverhältnissen können Sie mit den eingeschalteten Nebelscheinwerfern andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder gar blenden, wenn diese falsch eingestellt sind. (Mit dem Auto sicher durch den Herbst)
Nebelscheinwerfer dürfen laut StVO erst eingeschaltet werden, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Fällt die Sichtweite unter 50 Meter dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern auch die Nebelschlussleuchte einschalten. Wann das der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt.
Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. Noch strikter ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte geregelt: Diese darf ausschließlich bei starkem Nebel und bei der erwähnten Sichtweite von weniger als 50 Metern angeschaltet werden. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren. (Fahren im Nebel: Die richtige Fahrweise bei schlechter Sicht)
Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorsichtig und halten Sie unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen. Hilfreich ist auch, wenn Sie möglichst vorausschauend fahren: Vermeiden Sie also vor allem abruptes Bremsen und ruckartiges Beschleunigen.
Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: Schalten Sie sie sofort aus, sobald die Sichtverhältnisse es wieder zulassen. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. In solchen Fällen drohen erhebliche Bußgelder. Sehen Sie hier einen Überblick über Bußgelder des Bundesverkehrsministeriums bei falscher Anwendung von Beleuchtungsmitteln:
Tatbestand | Bußgeld |
Nicht-Nutzung oder nicht vorschriftsmäßige (beschädigt, verdreckt) Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen obwohl die Sichtverhältnisse es erfordern | 10 Euro |
Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug | 15 Euro |
Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage mit nicht eingeschaltetem Licht | 25 Euro |
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit eingeschaltetem Licht gefahren | 40 Euro + 3 Punkte in Flensburg |
25.09.2011, 12:39 Uhr | nm (CF)/ses
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