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Wer kennt das nicht? Sie sind gerade im Begriff, auf der Autobahn zu überholen und plötzlich kommt mit hoher Geschwindigkeit ein PS-starker Sportwagen angeschossen. Dieser blinkt wie wild und signalisiert Ihnen durch die Lichthupe, dass Sie möglichst schnell den Weg freimachen sollen. Ein klarer Fall von Nötigung. Allerdings ist der Einsatz der Lichthupe in machen Fällen sogar erlaubt. Wir sagen Ihnen, in welchem Fall Sie von der Lichthupe Gebrauch machen dürfen.
Bei der Lichthupe wird unter Verwendung des Fernlichts ein kurzes, flackerndes Signal gegeben, welches die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erlangen soll. In der Straßenverkehrsordnung taucht der Begriff Lichthupe nicht auf, hingegen ist dort von sogenannten Warnzeichen die Rede. Laut Paragraph 16 Abs. 1 der StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur dann gegeben werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt, oder wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht.
Ist die Lichthupe auf der Autobahn erlaubt? (Quelle: imago)
Was jedoch wichtig ist: Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen laut Paragraph 5 Abs. 5 der StVO entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. Trotzdem wird die Lichthupe von vielen Verkehrsteilnehmern als Nötigung und Bedrängung verstanden. Dies ist allerdings nicht ganz richtig. Es kommt vielmehr auf den Zusammenhang an, in welchem die Lichthupe eingesetzt wird. (Kennen Sie die wichtigsten Regeln auf der Autobahn?)
Ralf Höcker, Jurist und Autor verschiedener Werke rund um das Thema "Rechtsirrtümer" informiert in einem Interview mit "Focus", dass es lediglich ein gängiges Vorurteil sei, dass der Einsatz der Lichthupe zugleich auch eine Nötigung ist. Es handelt sich nämlich nur dann um eine Nötigung, wenn Drängeln bzw. dichtes Auffahren hinzukommt.
Sollte es passieren, dass Ihnen Ihr Hintermann Lichthupe gibt, reagieren Sie ruhig und gelassen. Lassen Sie sich unter gar keinen Umständen unter Druck setzen und zu einer bestimmten Handlung nötigen. Checken Sie die Lage. Das heißt, wenn Sie vielleicht in Gedanken verloren auf der linken Spur fahren, obwohl die rechte Fahrbahn frei ist, sollten Sie den Blinker setzen und - sofern alles frei ist - auf die rechte Spur wechseln, um schnelleren Fahrern nicht den Weg zu versperren.
Überholen Sie allerdings gerade selbst ein Fahrzeug und nutzen deshalb die linke Spur, sollten Sie sich nicht bedrängen lassen oder gar unkontrolliert nach rechts ziehen. In diesem Fall hat das Fahrzeug hinter Ihnen zu warten, bis Sie Ihren Überholvorgang abgeschlossen haben.
Sicher wurde jeder bereits von einem Drängler genervt oder hat sich über bestimmte Verhaltensweisen anderer Verkehrsteilnehmer geärgert. Dennoch sollten Sie stets cool bleiben. Das Antippen der Bremse, um den Hintermann ebenfalls zu ärgern, sollten Sie tunlichst unterlassen und lieber bei der nächsten Gelegenheit die Überholspur frei machen und nach rechts wechseln. (Lange Autofahrten - So beugen Sie Rückenschmerzen vor)
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Quelle: af (CF) / mmg
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