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Ausfuhrkennzeichen bei Export ins Ausland nutzen


Ungewohntes Kennzeichen
Wann Sie dieses Schild benötigen


Aktualisiert am 27.02.2023Lesedauer: 2 Min.
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Das Ausfuhrkennzeichen: Sie erkennen es sehr schnell am roten Balken (zweites von oben), als Gegenstück zum sogenannten Zollkennzeichen gilt das Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken, ganz unten).Vergrößern des Bildes
Das Ausfuhrkennzeichen: Sie erkennen es sehr schnell am roten Balken (zweites von oben), als Gegenstück zum sogenannten Zollkennzeichen gilt das Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken, ganz unten). (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn)

Ein roter Balken am rechten Rand verrät das Ausfuhrkennzeichen. Dieses Nummernschild dient nur einem bestimmten Zweck – dann aber ist es unverzichtbar.

Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringen will, benötigt dazu ein Ausfuhrkennzeichen. Deshalb wird es auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet. Vom normalen Nummernschild unterscheidet es sich durch den roten Balken am rechten Rand, auf dem eine Kombination aus Zahlen zeigt, wie lange es gültig ist.

Wo kann ich das Ausfuhrkennzeichen beantragen?

Sie erhalten das Zollkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Sie zuständig ist, oder beim Straßenverkehrsamt.

Welche Unterlagen sind nötig?

Um ein Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Kfz-Schein und Kfz-Brief (Zulassungsbestätigung Teil I und II)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Plakette, sie muss für die gesamte Nutzungszeit des Kennzeichens gültig sein)
  • wenn das Fahrzeug abgemeldet ist: Nachweis der Außerbetriebsetzung
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichen
  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen: Betriebserlaubnis
  • Reisepass oder Personalausweis
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Wichtig: Wer ein gebrauchtes Fahrzeug (also kein Neufahrzeug, das ein Händler ausführen will) auf ein Ausfuhrkennzeichen zulassen will, muss es meist zur Kfz-Zulassungsstelle bringen, damit es dort identifiziert werden kann.

Was gilt für die Versicherung?

Um ein Zollkennzeichen zu erhalten, müssen Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, von der auch Schadensfälle im Ausland abgedeckt werden. Sie ist mindestens 15 Tage und längstens 12 Monate lang gültig. Entsprechend der Dauer variieren die Kosten: Von etwa 60 Euro (15 Tage) bis hin zu rund 2.000 Euro (360 Tage) reicht die Spanne bei einem Pkw. Als Nachweis der Versicherung erhalten Sie eine gelbe Versicherungskarte (die sogenannte Doppelkarte), die Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen?

Das ist unterschiedlich. Rechnen Sie für die Zulassung mit Kosten von 25 bis 50 Euro. Weitere 20 bis 40 Euro kommen für die beiden Kennzeichen hinzu, außerdem die Kosten für die Versicherung (siehe oben).

Info: Als Gegenstück zum Ausfuhrkennzeichen gilt das Kurzzeitkennzeichen. Welchem Zweck es dient und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

Was ist mit der Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer müssen Sie bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens bezahlen. In aller Regel wird dazu das Lastschriftverfahren genutzt. Dafür ist vom Antragsteller die Einzugsermächtigung für ein deutsches Konto nötig. Ohne deutsches Konto müssen Sie die Steuer vor Ort bar bezahlen.

Kann ich das Ausfuhrkennzeichen online beantragen?

Nein, Sie müssen es vor Ort beantragen.

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?

Das Ausfuhrkennzeichen ist höchstens zwölf Monate lang gültig. Wann es verfällt, erkennen Sie an den Zahlen auf dem roten Balken: Von oben nach unten gelesen, verraten sie das Datum.

Verwendete Quellen
  • Verkehrsclub ADAC
  • Serviceportal Berlin
  • cosmosdirekt.de
  • Eigene Recherche
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