23.04.2013, 10:46 Uhr | cb (CF)
Über Taschengeldkäufe gibt es oft Diskussionen zwischen Eltern und Kindern. Zur Frage, was ein Kind sich selber kaufen darf, gelten verschiedene gesetzliche Regelungen, zum Beispiel der sogenannte Taschengeldparagraf. Maßgeblich ist dabei die Geschäftsfähigkeit des Kindes.
Kinder unter sieben Jahren sind laut Paragraf 104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht geschäftsfähig und dürfen ohne Erlaubnis oder das Beisein ihrer Eltern nichts kaufen – auch dann nicht, wenn sie schon eigenes Taschengeld bekommen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie sich rein rechtlich fast alles kaufen dürfen, was sie möchten, wenn die Eltern dem Kauf nicht widersprechen.
Darf ein Kind alles vom Taschengeld kaufen? (Quelle: imago)
Dabei muss es sich natürlich um Dinge handeln, die auch altersgerecht und für Kinder oder Jugendliche freigegeben sind. Die Eltern müssen beim Kauf nicht dabei sein. Theoretisch haben sie aber die Möglichkeit, jeden Kauf rückgängig zu machen, wenn er ohne ihre Erlaubnis erfolgt ist – egal, ob im Geschäft oder online gekauft wurde. Üblicherweise gilt dafür eine Frist von 14 Tagen. (Mit dem Taschengeld lernen Kinder den Umgang mit Geld)
Der sogenannte Taschengeldparagraf (Paragraf 110 BGB) trifft einige ergänzende Regelungen. Ist ein Kind sieben Jahre oder älter und damit beschränkt geschäftsfähig, darf es von seinem zugeteilten Taschengeld alles kaufen, was altersgerecht ist. Dieser Kaufvertrag gilt dann als wirksam, und Eltern sind bei einer eventuellen Rückgabe an die Kulanz beziehungsweise die geltenden Regeln des Geschäfts gebunden.
Dass Eltern dem Kind eine bestimmte Geldsumme zur freien Verfügung überlassen, ersetzt in diesen Fällen die konkrete Zustimmung zu jedem einzelnen Kauf. Dabei ist es selbstverständlich den Eltern überlassen, wie groß diese Taschengeldsumme ist. Unter den Taschengeldparagrafen fallen auch Geldgeschenke, zum Beispiel von den Großeltern. Stimmen die Eltern dem Geldgeschenk zu, gilt die Zustimmung automatisch auch für alle rechtlich bindenden Käufe, die das Kind damit tätigt. (Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld?)
eltern.t-online.de: Taschengeld 2013: Taschengeldempfehlungen für jedes Alter
Zwischen Eltern und Kindern kommt es dennoch immer wieder zum Streit, wenn Kinder sich zum Beispiel vom Taschengeld ein Spielzeug kaufen, das die Eltern nicht gut finden, oder das gesamte Geld für Süßigkeiten ausgeben.
Die Sozialarbeiterin Christina Wulf rät dazu in einem Bericht des WDR, Kindern eher freie Hand lassen und sich nicht mehr als nötig einzumischen, sofern es sich nicht um jugendgefährdende Dinge handelt. Nach ihren Worten ist es für die kindliche Entwicklung wichtig, auch einmal Fehlkäufe zu machen. So lernen Kinder den Umgang mit Geld noch besser und werden es sich beim nächsten Mal genauer überlegen, wofür sie ihr Taschengeld ausgeben. (Taschengeldentzug: Ein untaugliches Mittel?)
23.04.2013, 10:46 Uhr | cb (CF)
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