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Wie Sie eine Überweisung zurückholen können

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Finanztipps

Wie Sie eine Überweisung zurückholen können

14.09.2012, 09:53 Uhr | tm (CF)/mmg

Unterläuft einem Kontoinhaber beim Ausfüllen des Überweisungsformulars ein Zahlendreher, muss er für seinen eigenen Fehler haften. Das bringt die EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr mit sich, die am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Seither haben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Banken und Sparkassen geändert und Verbraucher sollten bei Bankgeschäften noch vorsichtiger sein. In einigen Fällen ist das Geld trotzdem noch nicht verloren. Wir sagen Ihnen, wie Sie dann am besten vorgehen. Tipps für mehr Sicherheit beim Mobile Banking lesen Sie in unserer Fotoshow.

Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, die Bankgeschäfte in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen und einheitlicher zu gestalten. Leider steigt dabei auch das Risiko auf Seiten der Verbraucher. Diese müssen jetzt bei Geldüberweisungen noch vorsichtiger sein und ihre Kontoführung im Blick haben.

Seit der Neuregelung müssen sich Banken nur noch an der sogenannten Kundenkennung orientieren. Die Banken sind nicht mehr dazu verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen, berichtet das Manager-Magazin auf seiner Internetpräsenz. (Vorteile und Risiken beim Online-Banking)

Überweisung: Verbraucher sollten vorsichtiger sein (Quelle: Archiv)

Überweisung: Verbraucher sollten vorsichtiger sein (Quelle: Archiv)

Falsche Kontonummer angegeben - was passiert?

Ein Kunde, der zwar den Empfänger namentlich richtig benennt, sich aber bei der Eingabe der Kontodaten vertippt, ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Kreditinstitute weitgehend entrechtet, warnt Bankrechtler Professor Georg Bitter von der Universität Mannheim. Außerdem sind Überweisungen in Deutschland seiner Ansicht nach besonders risikobehaftet.

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Wo auf europäischer Ebene die IBAN als zweistellige Prüfziffer erforderlich ist und das Ausführen fehlerhafter Überweisungen verhindert, reicht in Deutschland lediglich die Bankleitzahl und Kontonummer als Kundenkennung aus. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um eine ordnungsgemäße Überweisung.

"Die Kundenkennung erklärt in diesem Fall den falschen Empfänger zum richtigen", führt Georg Bitter auf dem Finanzen-Verbraucherportal biallo.de weiterhin aus. Ist die Überweisung auf Basis der Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl) erfolgt, kann die Bank den Betrag nicht mehr zurück buchen, da sie ja nicht weiß, wer der Kontoinhaber bei der Empfängerbank ist. In dem Fall müsste sich der Überweisende, rein rechtlich gesehen, selbst an die Empfängerbank wenden. (EC-Karte verloren - was nun?)

wirtschaft.t-online.de: Bankgebühren: Falschüberweisung kann teuer werden

So können Sie eine falsche Überweisung stoppen

Sobald Sie bemerkt haben, dass Ihre Überweisung an ein falsches Konto geflossen sein könnte, sollten Sie umgehend Ihre Bank aufsuchen und dieser mitteilen, dass Sie eine Überweisung zurückholen wollen. Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgegangen ist - also noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist - können sie die Überweisung stoppen. (Online-Banking kann Zeit und Geld sparen)

Schwieriger wird es, wenn der Betrag bereits die Bank verlassen hat. Sobald das Geld auf dem Konto der Empfängerbank liegt, kann Ihre Bank nicht mehr eingreifen, erklärt Volker Knauer vom Bundesverband deutscher Banken im Interview mit der Stiftung Warentest auf www.test.de.

Kann der Kunde von seiner Bank eine Rückerstattung fordern?

Leider nein. Trotzdem helfen viele Banken bei der Vermittlung und wenden sich an die Empfängerbank, damit diese ihren Kunden zur Rückgabe auffordern. Da der "falsche Empfänger" ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag zurückgeben, so Volker Knauer.

Allerdings sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Kosten bei einem Rückholungsauftrag von Ihrer Bank auf Sie zukommen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass sich ein solcher Auftrag bei ein- oder zweistelligen Beträgen nicht lohnt. Rückholkosten liegen demnach zwischen 10 und 15 Euro, in manchen Fällen wird sogar bis zu 25 Euro verlangt.

wirtschaft.t-online.de: Fast 200.000 Geheimnummern am Geldautomaten abgefischt

Wie oft passieren solche Fehler?

Allerdings kommt es nach der Erfahrung von Volker Knauer nur sehr selten zu Fehlbuchungen. Meist fallen diese den Banken bereits vor der Verbuchung auf. Dennoch sollten Kunden beim Ausfüllen genau darauf achten, die richtigen Daten eingetragen zu haben. Gehen Sie auf Nummer sicher und ersparen Sie sich viel Zeit und Mühe.

14.09.2012, 09:53 Uhr | tm (CF)/mmg

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