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Stundenlohn: Bezahlung für gearbeitete Zeiten


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Stundenlohn: Bezahlung für gearbeitete Zeiten

jh (CF)

Aktualisiert am 31.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Stundenlohn: Bezahlung für gearbeitete ZeitenVergrößern des Bildes
Stundenlohn: Bezahlung für gearbeitete Zeiten (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Der Stundenlohn ist der Lohn, den ein Arbeitnehmer als Bezahlung für eine Stunde Arbeit bekommt. Im Gegensatz zum Monatslohn werden hier die Stunden zusammengerechnet - der Arbeitnehmer muss ein gewisses Soll pro Monat oder Woche erfüllen. Der Stundenlohn ist immer der Bruttolohn, von dem noch alle Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden müssen. In einigen Branchen wird der Stundenlohn explizit verhandelt, viele Branchen sind aber auch an Tarifverträge gebunden, die den Lohn vorgeben.

Bezahlung: Stundenlohn oder Monatslohn

Der Stundenlohn hat gegenüber der Bezahlung per Monatslohn den Vorteil, dass wirklich alle geleisteten Stunden abgerechnet werden. Überstunden, die bei Arbeitnehmern mit Monatslohn anfallen, werden leider nicht immer bezahlt. Hier kann man natürlich auch den ungefähren Stundenlohn ausrechnen, indem man das monatliche Gehalt durch alle Arbeitstage und Stunden teilt. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen ist allerdings die Bezahlung per Monatslohn Standard, da dies die Abrechnung für Unternehmen deutlich vereinfacht und für mehr Planungssicherheit sorgt. In Beschäftigungsverhältnissen, die nur von kurzer Dauer sind, zum Beispiel bei kurzfristig engagierten Zeitarbeitern, werden jedoch meist die Stunden abgerechnet. Welchen Stundenlohn jemand erhält, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Leider ist in einigen Bereichen der Stundenlohn so niedrig angesetzt, dass der Arbeitnehmer kaum davon leben kann. Schon lange wird deshalb die Einführung eines Mindestlohns für alle Branchen gefordert. (Überstunden: Wie wird die Mehrarbeit vergütet?)

Typische Branchen für den Stundenlohn

Es gibt einige Branchen, in denen die Bezahlung häufiger per Stundenlohn geregelt wird, wie zum Beispiel in gastronomischen Betrieben, bei Saisonarbeitern und Ähnlichem. Auch freie Berufe, wie zum Beispiel Steuerberater oder Designer werden per Stundenlohn bezahlt. Der Stundenlohn wird hier vor jedem Auftrag festgelegt und dient dann zur Berechnung der Gesamtsumme. Je besser hier seitens des Auftragnehmers verhandelt wird, desto lukrativer gestaltet sich der gesamte Auftrag. Natürlich sollte sich der Stundenlohn immer im marktüblichen Rahmen bewegen. (Besoldung: Bezahlung bestimmter Berufsgruppen)

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