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Steuerberaterkosten absetzen: So geht's


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Steuerberaterkosten absetzen: So geht's

lm (CF)

18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
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Steuerberaterkosten lassen sich von der Steuer absetzen, auch wenn dies derzeit nicht so einfach ist wie vor einigen Jahren. Hier gilt es, die Rechtsprechung abzuwarten, denn es sind seit 2006 einige Verfahren anhängig geworden.

Steuerberaterkosten entstehen schnell

Eine Steuererklärung ist nicht immer einfach, vor allem wenn es um größeres Einkommen geht. Hier schafft der Steuerberater Abhilfe, den Sie in Anspruch nehmen können. Doch wie sieht es mit den entstehenden Kosten aus? Bis zum Jahr 2006 konnten auch Privatpersonen alle Steuerberaterkosten als Sonderausgabe geltend machen. Danach waren jedoch nur noch die Kosten als Werbungskosten absetzbar, die aus einem Betrieb entstanden sind. Privatleute hatten das Nachsehen.

Nutzen Sie den Steuerberater im privaten und betrieblichen Bereich, so bietet sich ein Splitting 50 zu 50 an. Beträge unter 100 Euro brauchen Sie nicht aufzuteilen.

Rechtslage nicht eindeutig

Derzeit ist noch umstritten, ob die Ablehnung der Geltendmachung der Kosten für den Steuerberater als Sonderausgabe rechtmäßig ist. Sie sollten daher einen hohen Betrag unter den Werbungskosten absetzen und den Rest als Sonderausgabe. Des Weiteren müssen Sie angeben, bei welchen Anlagen Ihnen der Steuerberater geholfen hat.

Sie können die Anlage aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V), KAP und AUS für Kapitalanleger, die Anlage für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) oder auch die Anlage für Gewerbetreibende Steuerberatungskosten (Anlage GSE) geltend machen.

Den Mantelbogen und die Anlage Kind sollten Sie selbst ausfüllen. Diese Kosten werden nicht akzeptiert. Fahrtkosten zum Steuerberater können Sie absetzen, ebenso Hilfsmittel, etwa Fachliteratur oder CDs oder Software. Hier können Sie 100 Euro geltend machen.

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