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Heizungsausfall im Winter: Ihre Rechte als Mieter

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Heizungsausfall im Winter: Ihre Rechte als Mieter

| mb (CF)

Ein Heizungsausfall ist im Winter ein großes Ärgernis und kann in besonders harten Fällen sogar gesundheitliche Folgen haben. Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Vermieter den Wohnungsmangel umgehend behebt. Bis dahin haben Sie je nach den genauen Umständen das Recht, die Miete zu mindern. Sogar eine fristlose Kündigung ist denkbar.

Garantierte Mindesttemperaturen während der Heizperiode

Die Heizperiode dauert offiziell vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) muss eine zentrale Heizungsanlage in dieser Zeit so eingestellt sein, dass sich in der Wohnung eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad erreichen lässt. Etwaige Klauseln im Mietvertrag, bei denen geringere Mindesttemperaturen vereinbart wurden, sind unwirksam. Kann diese Mindesttemperatur im Winter nicht erreicht werden, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Allerdings gilt dies nicht für die Nachtzeiten zwischen 23 und 6 Uhr: Hier sind laut DMB 18 Grad Celsius ausreichend. (Fenster abdichten: So bleibt die Kälte draußen)

Bis die Heizung wieder geht, sollten Sie die Miete mindern. (Quelle: imago\Paul von Stroheim)

Bis die Heizung wieder geht, sollten Sie die Miete mindern. (Quelle: Paul von Stroheim/imago)

Heizungsausfall: Wie stark Sie die Miete mindern dürfen

Sobald Sie feststellen, dass Sie Ihre Wohnung nicht auf die Mindesttemperaturen heizen können, sollten Sie diesen Mietmangel bei Ihrem Vermieter anzeigen. Bis zur Behebung des Mangels empfiehlt der DMB, dass Sie die Miete mindern. Werden tagsüber nicht mehr als 18 Grad erreicht, ist eine Mietminderung von etwa 20 Prozent angemessen. Bedenken Sie jedoch, dass es keine pauschalen und vor allem keine rechtlich verbindlichen Angaben zur Höhe der Mietminderung gibt.

Zuhause.de: Heizung defekt in der Mietwohnung – wie viel man die Miete mindern darf

Kommt es zu einem kompletten Heizungsausfall im Winter und herrschen draußen sogar Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, ist es nicht vermessen, die Miete um 100 Prozent zu mindern - also gar keine Miete mehr zu zahlen, bis der Vermieter den Mangel behoben hat. Sollte aufgrund der niedrigen Außentemperaturen Gefahr für Ihre Gesundheit bestehen, haben Sie sogar das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. (Mietminderung: Welche Voraussetzungen gelten)

So sparen Sie Heizkosten
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Heizpflicht im Winter

Genauso, wie Sie das Recht haben, bei einem Heizungsausfall die Miete drastisch zu mindern, haben Sie im Winter auch die Pflicht, die Wohnungstemperatur auf einem konstanten Level zu halten: "Mieter sind verpflichtet, die Wohnungen immer ausreichend zu beheizen", sagt Elisabeth Gendziorra vom Deutschen Mieterbund NRW gegenüber dem Nachrichtenportal "Der Westen". So soll verhindert werden, dass Wasserleitungen einfrieren und platzen können. Sollten Sie längere Zeit nicht zu Hause sein, sind Sie vor allem bei sehr niedrigen Außentemperaturen dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Wohnung ausreichend warm bleibt. Gegebenenfalls müssen Sie Nachbarn oder Bekannte darum bitten, Ihre Wohnung zu betreuen. (Energie sparen durch die richtige Wärmedämmung)

Zuhause.de: Frostschutz für die Heizung – Heizkörper auf Schneeflocke stellen reicht nicht

Zuhause.de: Heizung entlüften und Thermostat austauschen – so geht’s richtig

Quelle: mb (CF)

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