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Heizungsausfall im Winter: Ihre Rechte als Mieter


Kalte Wohnung
Heizungsausfall im Winter: Ihre Rechte als Mieter

mb (CF)

Aktualisiert am 20.10.2015Lesedauer: 2 Min.
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Sie drehen die Heizung voll auf und es tut sich nichts? Das müssen Sie nicht dulden.Vergrößern des Bildes
Sie drehen die Heizung voll auf und es tut sich nichts? Das müssen Sie nicht dulden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ein Heizungsausfall im Winter ist ein großes Ärgernis und kann gesundheitliche Folgen haben. Als Mieter haben Sie Anspruch darauf, dass der Mangel umgehend behoben wird. Ab wann Sie das Recht auf Mietminderung haben und in welchen Fällen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

Heizungsausfall: Mindesttemperaturen in der Heizperiode

Die Heizperiode dauert offiziell vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) muss eine zentrale Heizung in dieser Zeit so eingestellt sein, dass sich in der Wohnung eine Temperatur von mindestens 20 Grad erreichen lässt. Mögliche Klauseln im Mietvertrag, bei denen geringere Mindesttemperaturen vereinbart wurden, sind laut Mietrecht unwirksam.

Kann diese Mindesttemperatur im Winter nicht erreicht werden, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Allerdings gilt dies nicht für die Nachtzeiten zwischen 23 und 6 Uhr: Hier sind laut DMB 18 Grad Celsius ausreichend.

Mietminderung: Bis zu hundert Prozent

Wenn Sie Ihre Wohnung nicht auf die Mindesttemperaturen heizen können, liegt ein Wohnungsmangel vor. Dann sollten Sie Ihren Vermieter umgehend benachrichtigen. Dieser ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Bis dahin empfiehlt der DMB, die Miete zu mindern, also weniger zu zahlen. Bedenken Sie jedoch, dass es keine Pauschalen und keine rechtlich verbindlichen Angaben zur Höhe der Mietminderung gibt.

Werden tagsüber nicht mehr als 18 Grad erreicht, ist eine Mietminderung um 20 Prozent angemessen. Kommt es zu einem kompletten Heizungsausfall im Winter und herrschen draußen sogar Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, ist es nicht vermessen, die Miete um 100 Prozent zu mindern. Das heißt, dass Sie gar keine Miete zahlen, bis der Vermieter den Mangel behoben hat.

Sollte aufgrund der niedrigen Außentemperaturen Gefahr für Ihre Gesundheit bestehen, haben Sie sogar das Recht auf fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. In einem solchen Fall erhöht sich nicht nur das Risiko einer Erkältung, sondern auch die Schimmel-Gefahr.

Für Mieter gilt Heizpflicht im Winter

Neben dem Recht auf Mietminderung bei Heizungsausfall haben Sie im Winter die Pflicht, die Wohnungstemperatur auf einem konstanten Level zu halten: "Mieter sind verpflichtet, die Wohnungen immer ausreichend zu beheizen", sagt Elisabeth Gendziorra vom Deutschen Mieterbund NRW. So soll unter anderem verhindert werden, dass Wasserleitungen einfrieren und platzen können.

Sollten Sie während der Heizperiode längere Zeit nicht zu Hause sein, sind Sie vor allem bei sehr niedrigen Außentemperaturen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Wohnung ausreichend warm bleibt. Gegebenenfalls müssen Sie dann Nachbarn oder Bekannte bitten, Ihre Wohnung zu heizen.

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