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Rentenversicherung kündigen - Wie geht das?


Auszahlung
Rentenversicherung kündigen: Wie geht das?

fs (CF)

Aktualisiert am 09.10.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wer in finanziell schwierigen Zeiten seine Rentenversicherung kündigen und auszahlen lassen will, sollte diesen Schritt vorher gut überdenken und Alternativen in Betracht ziehen. Denn gerade nach nur kurzen Vertragslaufzeiten ist der Rückkaufwert gering. Mit diesen Tipps umgehen Sie ein schlechtes Geschäft.

Rentenversicherung kündigen: Wie hoch wird die Auszahlung?

Eine private Rentenversicherung können Sie – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie unter Umständen jedoch Nachteile hinnehmen. Wenn Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie ähnlich einer Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufwert. (Unterschied: Private und gesetzliche Rentenversicherung)

Dieser ist bei den meisten Verträgen in den ersten Jahren der Laufzeit deutlich niedriger als der eigentliche Wert der Police – und sogar niedriger als die summierten Beträge, die Sie bisher eingezahlt haben. Denn die fälligen Gebühren der Versicherung – wie beispielsweise die Abschlussgebühren – werden nicht gleichmäßig über die Laufzeit verteilt, sondern meist zu Beginn abgezogen. Außerdem fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die frühzeitige Kündigung an, die den Ertrag zusätzlich schmälert.

Daher der Tipp: Liegt keine akute Geldnot wie beispielsweise durch einen Krankheitsfall vor, sollten Sie davon absehen nach nur kurzer Laufzeit Ihre Rentenversicherung zu kündigen, um hohe Verluste zu vermeiden. Bei einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, wie die Riester-Rente, müssen Sie bei vorzeitiger Kündigung zudem die staatlichen Prämien verzinst zurückzahlen. (Rürup-Rente kündigen: Was Sie beachten sollten)

Tipps: Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, sollten Sie stattdessen die Alternative in Betracht ziehen, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Mit diesem Tipp können Sie Ihr Haushaltsbudget immerhin durch die ausgesetzten Beiträge schonen. Und für das Alter bleibt weiterhin eine private Zusatzversorgung erhalten – wenn auch auf einem niedrigeren Niveau. Bessert sich in der Zukunft die finanzielle Lage, können Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.

Sind Sie hingegen auf einen größeren Geldbetrag angewiesen, können Sie Ihre Rentenversicherung auch verkaufen, anstatt sie zu kündigen. Tipp: Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht können Sie wie Lebensversicherungen auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen. Da der Käufer die Versicherung weiterhin nutzt, ist hier in aller Regel auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Außerdem erhalten Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen weit über dem Rückkaufswert liegenden Betrag, und ein Todesfallschutz für die Angehörigen kann beibehalten werden.

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