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Welche Haustiere fallen unter die Privathaftpflicht?


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Welche Haustiere fallen unter die Privathaftpflichtversicherung?

nb (CF)

Aktualisiert am 23.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Schäden, die kleinere Haustiere verursachen, sind normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung des Halters abgesichert. Für größere Tiere wie Pferde oder Hunde sollten die Besitzer hingegen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Kleinere Haustiere fallen unter die Haftpflichtversicherung

Damit die finanziellen Folgen eines Missgeschicks nicht geradewegs in den Ruin führen, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie ist in der Regel mit einer Deckungssumme von mehreren Millionen Euro ausgestattet und kümmert sich um den Ausgleich des entstandenen Schadens. Kleinere Haustiere wie zum Beispiel ein Papagei oder eine Katze fallen unter die private Haftpflichtversicherung ihres Besitzers. Wenn also der Vogel ausfliegt oder die Katze auf Wanderschaft geht und die Tiere dabei Schäden verursachen, dann zahlt die Versicherung. (Welche Leistungen sind bei der Privathaftpflicht ausgenommen?)

Tierhalterhaftpflichtversicherung für größere Haustiere

Unabhängig davon, ob eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde oder nicht, ist der Halter immer für die Taten seines Haustiers verantwortlich. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig so geregelt. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr vierbeiniger Freund Sie nicht finanziell ruiniert, sollten Sie daher auf jeden Fall prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung im Fall des Falles einspringt. Bei zahmen Kleintieren ist das in der Regel gegeben. Bei größeren Luxustieren, zu denen beispielsweise Pferde, aber auch Hunde zählen, springt die Versicherung hingegen nicht ein. Wenn Sie sich als Halter eines solchen Tieres trotzdem eine finanzielle Absicherung wünschen, sollten Sie eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

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