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Streik am Airport und ihr Flug fällt aus? So bekommen Sie Ihr Geld zurück


Flug bestreikt: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Von dpa, t-online, sah

Aktualisiert am 19.02.2024Lesedauer: 2 Min.
AnzeigetafelVergrößern des BildesAnzeigetafel: Bei Streik am Flughafen sollten Passagiere gut informiert sein. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Streiks von Piloten oder Bodenpersonal haben große Auswirkungen. Welche Rechte haben Passagiere? Wichtige Tipps für Betroffene.

Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich. Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.

Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren Sie sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Passagiere haben bei längerer Wartezeit Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline laut der Verbraucherzentrale Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug.

Findet der Ersatzflug aber erst am nächsten Tag oder in den darauffolgenden Tagen statt, müsse die Fluggesellschaft die Reisenden in einem Hotel unterbringen und für die Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen sorgen, so die Verbraucherzentralen weiter. Ebenso haben Airlines die Möglichkeit, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Gut zu wissen

Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder eine Rückerstattung der Ticketkosten, auch unabhängig davon, ob Ihnen eine Entschädigungszahlung zusteht.


Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Als angemessene Frist gelten zwei bis drei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit.

Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, rät die Verbraucherzentrale Reisenden, sich selbst Ersatz zu beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung zu stellen.

Ab fünf Stunden Verspätung Geld zurückverlangen

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Das gilt für Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Der Verbraucherzentrale zufolge können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man dem Reiseveranstalter die Verspätung umgehend melden.

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Stornierung der Reise denkbar – etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.

Streik als außerordentlicher Umstand?

Streikt das Bodenpersonal einer Fluggesellschaft, können Reisende außerdem ein Recht auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben. "Es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich entlasten durch eine rechtzeitige Information oder aufgrund von außergewöhnlichen Umständen", heißt es von der Verbraucherzentrale.

Bei einem Streik des eigenen Personals können sich Fluggesellschaften laut den Verbraucherschützern allerdings nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände beziehungsweise höhere Gewalt berufen.

Kontaktdaten Airlines und Veranstalter

Fluggesellschaft Hotline Website
Ryanair 030 80098356 www.ryanair.com
Air France 069 299 93 772 www.airfrance.de
British Airways 0421 5575 758 www.britishairways.com
Condor 01806 767767* www.condor.com
Emirates 069 9451 92000 www.emirates.com
Eurowings 01806 320 320* www.eurowings.com
Iberia 069 500 738 74 www.iberia.com
ITA Airways 069 66102730 www.ita-airways.com
KLM 069 299 93 770 www.klm.com
Lufthansa 069 86 799 799 www.lufthansa.com
SAS 069 86 799 676 www.flysas.com
Tuifly 0421 5250 579 www.tuifly.com
Turkish Airlines 069 86 799 849 www.turkishairlines.com
Reiseveranstalter Hotline Website
Alltours 0211 5427 4144 www.alltours.de
DER.com 06109 505 433 www.der.com
Dertour 069 153 22 55 33 www.dertour.de
FTI 089 710 451 498 www.fti.de
ITS 0220 342 130 www.its.de
Jahn 0220 342 120 www.jahnreisen.de
L'Tur 0761 557 557 www.ltur.com
Neckermann Reisen 0211 78 177 066 www.neckermann-reisen.de
Travelix 0220 342 255 www.travelix.de
Tui 0511 567 8600 www.tui.com
Schauinsland-Reisen 0203 99405 699 www.schauinsland-reisen.de

Gebühren für Hotlines mit Sonderrufnummern: * 0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz. Tarife in anderen Ländern können abweichen.

Hilfe von Verbraucherschützern

Wer mehr über seine Rechte als Fluggast in Erfahrung bringen möchte, kann außerdem auf die Webseiten der Verbraucherschützer zurückgreifen. Darüber hinaus bietet die "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wertvolle Informationen bei Verspätungen und Flugausfällen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet unter selbsthilfe.evz.de ebenfalls nützliche Informationen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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