
22.04.2013, 08:43 Uhr | dpa-AFX, dpa-tmn, t-online.de
Sicht aus einem Kontrollturm: Der Frankfurter Flughafen ist das größte Luftdrehkreuz Deutschlands. (Foto: dpa)
Eine Horrorvision für jeden Urlauber: Verspätungen oder gar Flugausfälle. Spätestens dann stellen sie sich die Frage, wie es um ihr Reiserecht steht. Laut Reiserechtler Paul Degott müssen Fluggesellschaften für Reisende bei einem Streik schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Zudem sind sie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen. Wir erklären, wie sich Betroffene verhalten sollten.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Degott rät, sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen zu informieren.
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.
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Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnt Degott.
Eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung von bis zu 600 Euro steht Passagieren nicht zu, wenn bei einem Streik Flugzeuge nicht abheben können. Der Streik gilt als höhere Gewalt. Aber die Airlines müssen alles tun, um ihre Gäste trotzdem ans Ziel zu bringen. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hervor.
Die wichtigsten Kontaktdaten der großen Airlines und Veranstalter finden Sie hier:
Fluggesellschaft | Hotline | Website | Besondere Meldungen / Tools |
Air Berlin | 030 - 34343434 | ||
Air France | 01805 - 830830* | ||
British Airways | 01805 - 266522* | ||
Condor | 01805 - 767757* | ||
Emirates | 069 - 9451 92000 | ||
Germanwings | 0900 - 1919100** | ||
Iberia | 01805 - 442900* | ||
KLM | 01805 - 254 750* | ||
Lufthansa | 069 - 86 799 799 | ||
SAS | 01805 - 117002* | ||
Singapore Airlines | 069 - 7195200 | ||
Tuifly | 0900 - 1000 2000***** | ||
United Airlines | 069 - 50 985 051 |
Reiseveranstalter | Hotline | Website |
Alltours | 0203 - 36 36 36 0 | |
Dertour | 069 - 9588 5928 | |
FTI | 01805 - 384 500* | |
ITS | 02203 - 42 130 | |
Jahn | 02203 - 42 890 | |
L'Tur | 00800 - 21 21 21 00**** | |
Neckermann | 01803 - 90 10 45*** | |
Tjaereborg | 02203 - 42 140 | |
Tui | 01805 - 884 266* | |
Schauinsland-Reisen | 0203 - 994050 |
Gebühren für Hotlines mit Sonderrufnummern:
* 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom. Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 €/Min. Tarife in anderen Ländern können abweichen.
** 0,99 €/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen.
*** 0,09 €/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 €/Min. Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen.
**** kostenfreie Hotline.
***** 0,49 €/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen.
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Quelle: dpa-AFX, dpa-tmn, t-online.de
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