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Osnabrück-Ultra vor Gericht: Pyro-Rauch nicht gesundheitsschädlich


Verfahren gegen Ultra aus Osnabrück
Gericht urteilt: Pyro-Rauch ist nicht gesundheitsschädlich

HRZRSN

Aktualisiert am 17.02.2016Lesedauer: 1 Min.
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Münster, 1. März 2014: Ultras des VfL Osnabrueck zünden Bengalos.Vergrößern des Bildes
Münster, 1. März 2014: Ultras des VfL Osnabrueck zünden Bengalos. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Rauch von Bengalos ist nicht gesundheitsgefährdend. Zu diesem Schluss kamen die Richter am Landgericht Münster im Zuge eines Verfahrens gegen einen führenden Ultra des VfL Osnabrück. Das Verfahren gegen den Mann, der im März 2014 eine riesige Pyro-Aktion im Derby gegen Preußen Münster organisiert hatte, wurde unter anderem aus diesem Grund eingestellt. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

Der Mann habe selbst zudem keine der fast ausschließlich legal gekauften Fackeln abgebrannt. Die Richter betonten jedoch, dass es lediglich keine belastbaren Studien darüber gebe, ob der Rauch gesundheitsschädigend sei oder nicht.

Kein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

In der Begründung heißt es außerdem, Pyrotechnik sei im Freien kein Verbrechen. Personen über 18 Jahren ist das Zünden solcher Signalfackeln erlaubt. Somit hat der Mann nicht gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Das gilt auch, obwohl das Abbrennen in Stadien verboten ist. Hier gibt es offenbar eine Gesetzeslücke.

Der VfL-Ultra war in erster Instanz vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.

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