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Anti-Doping-Gesetz kommt: Sündern droht schon früher Knast


Bundesregierung macht ernst
Dopern droht Gefängnis - schon beim Besitz verbotener Mittel

Von dpa, sid
Aktualisiert am 11.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Gedopten Spitzensportlern drohen in Zukunft harte Strafen.Vergrößern des BildesGedopten Spitzensportlern drohen in Zukunft harte Strafen. (Quelle: Wim Woeber/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung macht ernst. Nach jahrelangen Diskussionen über das Für und Wider wird nun ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht, das für gedopte Spitzensportler bis zu drei Jahren Haft vorsieht. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werden am Mittwoch auf der Bundespressekonferenz in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen.

"Erhebliche Einnahmen" als Faktor

"Das ist ein Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung", sagte Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und einer der vehementesten Verfechter eines deutschen Gesetzes gegen Doping. "Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Ich hoffe, dass der Entwurf zum Gesetz wird."

Bisherige gesetzliche Regelungen wie das Arzneimittelgesetz sind auf die Hintermänner des Dopings ausgerichtet. Eine Strafbarkeit der dopenden Leistungssportler gibt es bisher nicht. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden sie als "Kern des Unrechts" bezeichnet, die die Integrität des organisierten Sports gefährden.

Erfasst werden vom Gesetz aber nur die rund 7000 Topathleten, die Mitglied eines Testpools des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.

Schiedsvereinbarungen zulässig

Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen.

Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem Hintergrund des aktuellen Prozesses der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Es äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit.

Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der NADA personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln dürfen.

Kritiker vermissen Kronzeugenregel

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht vor allem den Paragrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Jahrelang hatte der deutsche Dachverband Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen in der Begründung des Anti-Doping-Gesetzes.

Fehlen wird offenbar eine Kronzeugenregel für überführte Dopingsünder. Kritiker bemängeln, dass mit einer solchen Regel Dopingnetzwerke wie im Fall Lance Armstrong besser ausgehebelt werden könnten.

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