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Michael Wendler darf nicht mehr als "Der Wendler" auftreten


Musik
Aus für "Der Wendler": Schlappe für Schlagerstar vor Gericht

t-online, dpa

Aktualisiert am 22.05.2013Lesedauer: 2 Min.
Das Aus für "Der Wendler": Frank Wendler (li.) und Michael Wendler standen vor Gericht.Vergrößern des BildesDas Aus für "Der Wendler": Frank Wendler (li.) und Michael Wendler standen vor Gericht. (Quelle: dpa)
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Das Aus für "Der Wendler": Schlagerstar Michael Wendler ("Sie liebt den DJ") darf nicht länger als "Der Wendler" auftreten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht nach einem jahrelangen Sängerstreit "Wendler gegen Wendler" überraschend zu Gunsten seines unbekannteren Namensvetters Frank Wendler entschieden.

Keiner der beiden Sänger dürfe den Nachnamen "Wendler" ohne Zusatz für sich allein beanspruchen. Beide seien "zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet". Im Gegenzug muss der überregional deutlich weniger erfolgreiche Frank Wendler seine Wortmarke "Der Wendler" löschen. Der Mann aus Velbert in Nordrhein-Westfalen, in der ersten Instanz noch unterlegen, war zufrieden und triumphierte: Schlagerstar Michael Wendler habe seinen Namen lange genug "beschmutzt". "Schönen Gruß an Michael Wendler. Ich habe ihm oft genug angeboten: 'Lass uns reden'."

Echter Wendler statt Künstlername

Der Sänger und Gashändler Frank Wendler hatte sich "Der Wendler" 2008 als Wortmarke gesichert. Beim Namen Wendler handele es sich um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler, hatte er argumentiert. Der sei als Skowronek geboren worden, heiße nun Norberg und habe sich den "Wendler" erst als Künstlernamen zugelegt.

Michael Wendlers Anwalt hatte schon die Anmeldung der Marke "Der Wendler" als "vermutlich böswillig" eingestuft. Bereits 2008 habe die Öffentlichkeit den Namen "Wendler" ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler.

Jetzt kann es teuer werden

Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke hatte vergeblich für einen Vergleich geworben. Nun kann Frank Wendler sogar Schadenersatz geltend machen: Das Oberlandesgericht verpflichtete Michael Wendler zur Auskunft darüber, welche Gewinne und Umsätze er als "Der Wendler" gemacht habe. Das Gericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Die Entscheidung ist dennoch nicht rechtskräftig. Michael Wendler könnte sie noch mit einer Beschwerde anfechten.

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