t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Rente mit 63: DGB warnt vor Missbrauch der Frühverrentung


Frühverrentungswelle droht
DGB warnt vor Missbrauch der Rente mit 63

Von t-online, dpa-afx
Aktualisiert am 22.01.2014Lesedauer: 1 Min.
Der DGB kritisiert, dass eine Rente mit 63 ohne Abschläge Arbeitgeber verlocken könnte, ältere Mitarbeiter zu entlassenVergrößern des BildesDer DGB kritisiert, dass eine Rente mit 63 ohne Abschläge Arbeitgeber verlocken könnte, ältere Mitarbeiter zu entlassen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährige Versicherte ist bei der Wirtschaft und der Deutschen Rentenversicherung auf Kritik gestoßen. Jetzt hat sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in die Debatte eingemischt. Er hat die Arbeitgeber vor einem Missbrauch der Frühverrentung gewarnt - etwa durch die Entlassungen älterer Mitarbeiter.

Chefs sollen Welle der Frühverrentung verhindern

Der DGB sieht die Unternehmen in der Pflicht, eine mögliche neue Frühverrentungswelle im Zusammenhang mit den Rentenplänen der Bundesregierung zu verhindern. "Diese Reform darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden, um Beschäftigte schon mit 61 Jahren auf die Straße zu setzen und die Arbeitslosenzahlen in die Höhe zu treiben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin.

Unionspolitiker und Vertreter der Wirtschaft hatten mit Blick auf die geplante abschlagfreie Rente ab 63 bereits vor einer Flut von Frühverrentungen gewarnt: Beschäftigte könnten nach der neuen Regelung mit 61 Jahren in Arbeitslosigkeit gehen und zwei Jahre später bereits in Rente.

Engagement der Arbeitgeber gefordert

"Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand und sollten endlich ihre Hausaufgaben machen, damit die Beschäftigten die Chance bekommen, länger gesund in Arbeit bleiben zu können", sagte Buntenbach dazu. In den Firmen werde immer noch "viel zu wenig für altersgerechte Arbeitsplätze getan".

Buntenbach forderte, Entlassungen von älteren Beschäftigten unattraktiv zu machen: Durch Wiedereinführung der im Jahr 2006 abgeschafften Regelung, die Unternehmen verpflichtete, in diesen Fällen die Kosten der Arbeitslosigkeit - also Arbeitslosengeld sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - in voller Höhe zu tragen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website