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Ökostrom-Reform: Doch keine EEG-Umlage für kleine Solaranlagen


Ökostrom-Reform
Besitzer kleiner Solaranlagen sollen doch geschont werden

Von dpa-afx, afp, t-online
Aktualisiert am 24.06.2014Lesedauer: 2 Min.
Die Eigenversorgung mit Ökostrom könnte für Hausbesitzer und Unternehmen teurer werdenVergrößern des BildesDie Eigenversorgung mit Ökostrom könnte für Hausbesitzer und Unternehmen teurer werden (Quelle: dpa-bilder)
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Die Große Koalition rudert zurück und will bei ihrer überarbeiteten Ökostrom-Reform Besitzer kleiner Solaranlagen, die den Strom selbst verbrauchen, nun doch schonen. Das geht aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hervor. Die Opposition warf der Regierung vor, Chaos zu stiften. Union und SPD seien trotz ihrer riesigen Mehrheit im Bundestag nicht in der Lage, die Reform geordnet über die Bühne zu bringen.

Bürger, die kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf dem Dach haben, sollen nun von der geplanten Belastung für Eigenstrom-Anlagen von der Ökostrom-Umlage ausgenommen werden.

"Diese Bagatellgrenze dient insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands", heißt es im Gesetzentwurf. Andernfalls hätte der Staat Hunderttausende Besitzer von Solaranlagen regelmäßig überprüfen müssen.

Größere Solaranlagen sollen EEG mit Abschlag zahlen

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, sollen dagegen alle Besitzer von größeren Ökoenergie-Anlagen und neuen Kraftwerken, in denen Strom für den eigenen Verbrauch produziert wird, ab August zunächst 30 Prozent der regulären Ökostrom-Umlage bezahlen. Diese liegt derzeit bei 6,24 Cent je Kilowattstunde.

Bis 2017 steigt die Abgabe dann in einem Stufenmodell auf 40 Prozent oder knapp 2,5 Cent. Das soll helfen, die Strompreisbelastungen der Bürger insgesamt etwas zu dämpfen. Seit Jahren versorgt sich die Wirtschaft immer stärker mit Strom aus eigenen Kraftwerken und umgeht so Abgaben - dadurch steigt die Belastung für die Privathaushalte bei der Energiewende.

Ursprünglich wollte die große Koalition alle Solaranlagen-Besitzer mit einer auf 40 Prozent reduzierten EEG-Umlage belasten. Aktuell wären das 2,5 Cent je Kilowattstunde, die alle Ökostrom-Produzenten bezahlen müssten - gleich ob Privatmann, Handwerksbetrieb oder Industriekonzern, schrieb in der vergangenen Woche die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

EEG-Reform soll nachgebessert werden

Derweil beraten die Regierungsfraktionen zurzeit erneut über Nachbesserungen bei der EEG-Reform, nachdem es Kritik der Brüsseler EU-Kommission gab. Bei der Zusammenkunft sei aber noch nichts entschieden worden, hieß es aus Regierungskreisen.

Offenbar hat die EU-Kommission bei ihrer routinemäßigen Prüfung des fertigen EEG-Reformgesetzes im sogenannten Notifizierungsverfahren Einwände gegen die bislang geplante Ungleichbehandlung von neuen und alten Anlagen zur Ökostrom-Eigenproduktion erhoben. Die schwarz-rote Bundesregierung will Altanlagen als eine Art Bestandsschutz weiterhin von der EEG-Umlage ausnehmen, während Neu-Anlagen etwas bezahlen sollen.

Kein akuter Handlungsbedarf

Dem stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs zufolge besteht aus deutscher Sicht allerdings kein akuter Handlungsbedarf. Die EU-Kommission habe dafür eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt.

Er sagte: "In der Zukunft hat uns die EU-Kommission die Aufgabe gegeben, alle gleich zu behandeln, auch die Altanlagen. Aber dafür haben wir eine Übergangsfrist von drei Jahren bekommen. Das heißt, das werden wir erst 2017 entscheiden können." Das EEG werde "erneut reformiert werden müssen", fügte der Fraktionsvize an.

Bundestag entscheidet

An diesem Freitag soll der Bundestag über die von der Bundesregierung erarbeitete EEG-Reform entscheiden. Neue nationale Rechtsakte müssen der EU-Kommission in vielen Fällen im Rahmen des Notifzierungsverfahrens angezeigt werden.

Sie prüft dann, ob diese mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar sind und meldet gegebenenfalls Bedenken an. Die EEG-Reform sorgt seit Monaten für heftige Diskussionen, auch zwischen der EU und Deutschland. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung alternativer Energien.

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