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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Stromkunden


Schäden durch Überspannung
BGH stärkt Rechte von Stromkunden

Von t-online, dpa-afx
Aktualisiert am 25.02.2014Lesedauer: 1 Min.
Wenn Haushaltsgeräte durch Überspannung beschädigt werden, muss der Netzbetreiber dafür haftenVergrößern des BildesWenn Haushaltsgeräte durch Überspannung beschädigt werden, muss der Netzbetreiber dafür haften (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wer haftet für Schäden im Haushalt - etwa an Elektrogeräten -, wenn Strom mit zu hoher Spannung aus der Steckdose kommt? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt die Rechte von Stromkunden gestärkt und entschieden: Der Netzbetreiber muss Schadenersatz zahlen.

Stromausfall löst Überspannung aus

In dem konkreten Fall sprach der BGH einem Verbraucher 2300 Euro zu, nachdem es nach einem Stromausfall zu einer Überspannung in seinem Haus gekommen war (Az.: VI ZR 144/13). Eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte waren dabei beschädigt worden.

"Neben beweglichen Sachen ist auch Elektrizität ein Produkt", befanden die Richter einem Wuppertaler Netzbetreiber. Durch die Überspannung sei dieses Produkt fehlerhaft gewesen.

Betreiber muss für Produkt haften

Verantwortlich dafür ist aus Sicht der Richter der Netzbetreiber als Hersteller des "fehlerhaften Produktes Elektrizität": Er müsse sicherstellen, dass der Strom in der jeweils nutzbaren Spannung im Haushalt ankommt.

Damit greife das Produkthaftungsgesetz, erklärte der BGH weiter. Der Schutz des Verbrauchers erfordere es, dass all diejenigen haften, die an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind.

Revision zurückgewiesen

Der Kunde forderte für die defekten Geräte rund 2800 Euro von dem Netzbetreiber. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dem Betreiber zunächst Recht gegeben. Das Landgericht Wuppertal hingegen sprach dem Kläger nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 500 Euro Schadenersatz in Höhe von rund 2300 Euro zu. Die Revision des Netzbetreibers dagegen wies der BGH nun zurück.

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