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Hochwasser: Hartz-IV-Empfänger dürfen helfen


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Hochwasser: Hartz-IV-Empfänger dürfen helfen

Von t-online
Aktualisiert am 08.06.2013Lesedauer: 2 Min.
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Zerstörter Hausrat wird ersetzt, Hartz-IV-Empfänger dürfen Termine absagen, Entschädigungen für Flut-Schäden müssen nicht auf die Stütze angerechnet werden - das sind die wichtigsten Nachrichten zum Thema Flut und Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche Landkreistag (DLT) erklärten dies in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Zur Begründung für die Sonderregelungen hieß es, die Flut sei ein "Ausnahmezustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter auswirkt".

Hausrat wird ersetzt

Vom Hochwasser betroffene Hartz-IV-Empfänger werden demnach vom Jobcenter unterstützt, sollte der Hausrat durch die Flut zerstört worden sein. Die Center kommen in dem Fall für die erneute (Erst-)Ausstattung der Wohnung auf. Voraussetzung dafür ist aber, dass "diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden". Als Hausrat werden zum Beispiel Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte und alle Gegenstände, die üblicherweise eine normale Haushaltsführung ermöglichen eingestuft.

Dagegen würden Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienten, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen, nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

Ausnahmeregeln für Helfertätigkeiten

Hartz-IV-Empfängern, die in den Katastrophengebieten als Helfer tätig sind, werden aber Ausnahmegenehmigungen zugesprochen. Demnach besteht der Pressemitteilung zufolge für die Dauer einer Helfertätigkeit keine Meldepflicht und "keine zwingende Notwendigkeit, eine angebotene Maßnahme oder Beschäftigung anzunehmen".

Außerdem: Ist die Wahrnehmung eines Meldetermins aufgrund des Hochwassers nicht möglich, treten keine Sanktionen ein. Die Stellen bitten jedoch um eine telefonische Absage, damit neue Gesprächszeiten vergeben werden können.

Zeitliche Verzögerungen

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für Kunden vom Hochwasser betroffener Jobcenter keine Ansprüche verloren gehen. Es könne jedoch in der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Laufende Zahlungen seien nicht betroffen.

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