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Rente bis Kfz-Steuer: Das ändert sich 2014


Von Rente bis Kfz-Steuer
Das ändert sich im Jahr 2014

Von dpa-afx, t-online
Aktualisiert am 03.12.2013Lesedauer: 4 Min.
Die Änderungen im Jahr 2014 betreffen auch den Geldbeutel der BürgerVergrößern des BildesDie Änderungen im Jahr 2014 betreffen auch den Geldbeutel der Bürger (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn alles gutgeht, bekommt Deutschland noch in diesem Jahr eine neue Regierung mit nicht so neuer Kanzlerin. Mit dem ersten Januar 2014 beginnt eine Reihe weiterer Änderungen - t-online.de zeigt im Überblick, was zu beachten ist.

Rente I: Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekanntgegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

Rentenbeitrag soll trotz Mehreinnahmen nicht sinken

Rente II: Sollte die große Koalition zustande kommen, wollen Union und SPD die gesetzlich eigentlich Anfang 2014 gebotene Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen lassen. Das bringt der Rentenversicherung sechs Milliarden Euro mehr ein. Das Geld soll in die verbesserte Mütterrente fließen. Die Beitragszahler müssen umgekehrt auf eine Entlastung in gleicher Höhe verzichten.

Beitragsbemessungsgrenzen: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Bemessungs-Grenzen steigen

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.

Freibetrag bei der Steuer steigt geringfügig

Grundfreibetrag: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem jüngsten, vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.

Riester-Rente: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird flexibler und einfacher. Von 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler eingesetzt werden, wenn es um den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums geht. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Tabaksteuer steigt einmal mehr

Tabaksteuer: Rauchen könnte erneut teurer werden. Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft - was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um 4 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.

Grunderwerbsteuer: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp AG ab 1. Januar erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.

Schärfere Regeln bei Kfz-Steuer

Kfz-Steuer: Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Künftig ist für jedes Gramm CO2, das die Freigrenze von 95 Gramm pro Kilometer überschreitet, ein Zusatzbeitrag von zwei Euro fällig. Bisher gab es den Aufschlag nur für Motoren, die mehr als 110 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen.

Steuerschlupflöcher: Bestimmte Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Mit dem "AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz" im Zuge der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Steuertricksereien sollen beseitigt werden. Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass das "Goldfinger-Steuersparmodell" nicht mehr funktioniert. Auch werden Rechtsgrundlagen geschaffen, um den Datenaustausch mit den USA bei Steuer-Fällen zu verbessern.

Kontonummern mit 22 Ziffern wegen Sepa

Sepa: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa ("Single Euro Payments Area"). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.

Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Neues Punktesystem für Autofahrer

Punkte-Reform für Autofahrer: Zum 1. Mai greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen am Steuer. Anstelle der jetzigen Skala von einem bis sieben Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens einen, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein wird bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen.

Erhalten bleibt die Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt binnen fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie zur Umstellung gibt es nicht.

Frankfurt wird zur Schaltzentrale für Europas Banken

Bankenaufsicht: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB mit Sitz in Frankfurt soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro.

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