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Steuernummer für Kleingewerbe: Ist sie Pflicht?


Zuordnung beim Finanzamt
Brauche ich für mein Kleingewerbe eine Steuernummer?

Von t-online, cho

Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Junge Frau freut sich über Umsatz (Symbolbild): Wer ein Kleingewerbe betreibt, muss es beim Ordnungsamt anmelden.to peer P2P lending finance or crowdfunding network microfinance approveVergrößern des BildesJunge Frau freut sich über Umsatz (Symbolbild): Wer ein Kleingewerbe betreibt, muss es beim Ordnungsamt anmelden. (Quelle: Chaay_Tee/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Als Kleinunternehmer sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit. Doch bedeutet das auch, dass Sie ohne Steuernummer auskommen? Was Gründer wissen sollten.

Ob handwerkliche Tätigkeit oder eigener Online-Shop – als Gewerbetreibende müssen Sie Ihre Selbstständigkeit beim Ordnungsamt anmelden. Die Behörde stellt Ihnen dann nicht nur Ihren Gewerbeschein aus, sondern übermittelt Ihre Daten auch an das Finanzamt.

Von diesem erhalten Sie nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit beantragen Sie die gewerbliche Steuernummer. Diese ist Pflicht – egal, ob es sich bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit um ein gewöhnliches Gewerbe oder ein Kleingewerbe handelt.

Die Steuernummer unterscheidet sich in der Regel von Ihrer persönlichen Steuernummer, die Sie besitzen, sofern Sie schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Lesen Sie hier, wo Sie Ihre persönliche Steuernummer finden.

Steuernummer ist Pflichtangabe auf Rechnungen

Besitzer eines Kleingewerbes benötigen die Steuernummer auch deshalb, weil sie eine Pflichtangabe auf Rechnungen ist. Sind Sie allerdings von der Umsatzsteuerpflicht befreit, müssen Sie die Steuernummer nicht angeben. Auch auf Rechnungen unter 250 Euro ist sie nicht nötig. Mehr zur Umsatzsteuer lesen Sie hier.

Haben Sie als Kleingewerbetreibender auch Geschäftsbeziehungen im Ausland, benötigen Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-ID – auch wenn Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sein sollten. Wann welche Art von Steuernummer auf die Rechnung gehört, lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegt. Im zweiten Jahr dürfen Sie dann nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten. Ist das der Fall, können Sie sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Sie sparen sich dann die monatlichen Voranmeldungen beim Finanzamt, bekommen aber im Gegenzug keine selbst gezahlte Umsatzsteuer erstattet.

Anders als bei der Steuernummer für Kleingewerbe müssen Sie selbst aktiv werden, um die Umsatzsteuer-ID zu bekommen. Sie beantragen sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

Sie gehört dann nicht nur auf Ihre Rechnungen, sondern auch ins Impressum Ihrer Webseite. Die Steuernummer sollte dort aus Datenschutzgründen allerdings nicht auftauchen.

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