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Schenkungssteuer-Freibetrag: Berechnung der 10-Jahresfrist


Steuergünstig
So berechnet sich die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen

Von t-online, cho

Aktualisiert am 24.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Älterer Mann unterzeichnet ein Dokument (Symbolbild): Schenkungen haben gegenüber Erbschaften einen steuerlichen Vorteil: die 10-Jahresfrist.Vergrößern des BildesÄlterer Mann unterzeichnet ein Dokument (Symbolbild): Schenkungen haben gegenüber Erbschaften einen steuerlichen Vorteil: die 10-Jahres-Frist. (Quelle: Andrii Zastrozhnov/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Bei Schenkungen können Sie alle zehn Jahre steuerliche Freibeträge ausschöpfen. Wie das genau funktioniert, zeigen wir Ihnen an einem Beispiel.

Beim Schenken gelten wie auch beim Erben steuerliche Freibeträge. Ein Unterschied liegt aber darin, dass Sie diese bei Schenkungen mehrmals nutzen können. Voraussetzung ist, dass eine 10-Jahres-Frist verstrichen ist.

Ist das der Fall, können Sie denselben Empfänger erneut beschenken, ohne dass die Beträge – auch Erwerbe genannt – zusammengerechnet werden müssen und dadurch womöglich Steuern anfallen. Ein Beispiel macht es deutlich.

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren

Nehmen wir an, Sie wollen Ihrer Nichte einen Vermögensgegenstand im Wert von 15.000 Euro schenken. Da für Schenkungen an die Kinder von Geschwistern ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt, muss Ihre Nichte keine Steuern zahlen.

Schenken Sie ihr nun aber fünf Jahre später weitere 6.000 Euro, wird für sie Schenkungssteuer fällig. Denn seit der ersten Schenkung sind noch keine zehn Jahre vergangen. Die damaligen 15.000 Euro werden mit den 6.000 Euro addiert, wodurch der Gesamtbetrag 1.000 Euro über dem steuerlichen Freibetrag liegt. Diese 1.000 Euro muss Ihre Nichte zu einem Steuersatz von 15 Prozent versteuern. Wie es zu diesem Steuersatz kommt, lesen Sie hier.

Anders sähe es aus, wenn Sie die 6.000 Euro erst mehr als zehn Jahre später verschenken würden. Dann könnte Ihre Nichte den Freibetrag von 20.000 Euro erneut ausschöpfen und könnte sich wieder über ein steuerfreies Geschenk freuen. Doch wann genau läuft die 10-Jahres-Frist ab?

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Berechnung der 10-Jahres-Frist

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. März 2012 herrscht darüber Klarheit: Demnach ist der Tag des sogenannten Letzterwerbs, also der jüngsten Schenkung, in die Fristberechnung miteinzubeziehen (§ 187 Abs. 2 BGB).

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben am 31. Dezember 2012 eine Schenkung erhalten. Am 31. Dezember 2022 werden Sie erneut beschenkt. Dann haben Sie Glück: Die 10-Jahres-Frist ist bereits verstrichen. Denn der Rückrechnungszeitraum beginnt mit dem Letzterwerb am 31. Dezember 2022 um 24 Uhr und endet am 1. Januar 2013 um 0 Uhr.

Die 10-Jahres-Frist ist also immer dann verstrichen, wenn zwei Schenkungen am selben Kalendertag erfolgen und genau zehn Jahre auseinanderliegen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • erbrechtsinfo.com: "Schenkungssteuer Freibetrag – Wie hoch ist dieser?"
  • finanztip.de: "Schenkungen innerhalb der 10-Jahresfrist"
  • haufe.de: "Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe"
  • stb-web.de: "Erbschaft- und Schenkungsteuer: BFH äußert sich zur Berechnung Zehn-Jahres-Frist"
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