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Statt Arztbesuch: Onlinesprechstunden sollen bald möglich sein


Ärzte sollen Patienten bald auch ausschließlich online behandeln dürfen

Reuters

24.02.2018Lesedauer: 1 Min.
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Behandlung per Videochat: Das soll bald auch dann erlaubt sein, wenn sich Arzt und Patient zuvor noch nicht persönlich gesehen haben.Vergrößern des Bildes
Behandlung per Videochat: Das soll bald auch dann erlaubt sein, wenn sich Arzt und Patient zuvor noch nicht persönlich gesehen haben. (Quelle: KatarzynaBialasiewicz/getty-images-bilder)

Sich behandeln zu lassen, ohne das Haus zu verlassen, könnte bald Wirklichkeit werden. Ärzte werden demnächst Patienten vermutlich auch ausschließlich über das Internet behandeln dürfen.

Ärzte dürften Patienten künftig vermutlich auch ausschließlich online über Kommunikationsmedien wie Skype behandeln. Wie ein Sprecher der Bundesärztekammer bestätigte, ist eine entsprechende Änderung der Muster-Berufsordnung geplant.

Zurzeit werde darüber in den Landesärztekammern beraten und demnächst werde sich der Vorstand der Bundesärztekammer damit beschäftigen. Geplant sei ein Beschlussvorschlag für den Deutschen Ärztetag im Mai.

Bislang ist ein Kontakt vor Ort Voraussetzung

Bislang ist eine Fernbehandlung per Videochat oder Telefon nur möglich, wenn es mindestens ein Mal einen leibhaftigen Kontakt zwischen Arzt und Patient gegeben hat. Ausnahmen gibt es etwa im Rahmen von Modellversuchen in Baden-Württemberg, die die Debatte über bundesweite Änderungen ins Rollen gebracht haben.

Der "Spiegel" berichtete aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der Bundesärztekammer, in der die Lockerung des Fernbehandlungsverbots Thema gewesen sei. Künftig solle es demnach in der Berufsordnung heißen: "Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist." Voraussetzung solle sein, dass der Patient über die "Besonderheiten" einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert.

Eine Änderung der Muster-Berufsordnung müsste aber noch von den Landesärztekammern in ihre jeweiligen Berufsordnungen übernommen und von den Landesministerien für Gesundheit genehmigt werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Reuters
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