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Pflanzenschutzmittel draußen im Garten richtig anwenden


Fehler können hart bestraft werden
Wie Sie Pflanzenschutzmittel im Garten richtig anwenden

Von dpa, t-online, jb

Aktualisiert am 01.05.2020Lesedauer: 4 Min.
Ein Mann sprüht HerbizideVergrößern des BildesPflanzenschutzmittel: Sie sollen die Pflanzen schützen, schaden allerdings auch der Umwelt. (Symbolbild) (Quelle: banprik/getty-images-bilder)
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Von den Einen verdammt, von den Anderen als wirksames Hilfsmittel gegen Unkraut, Schädlinge und Pilzkrankheiten sehr geschätzt: Pflanzenschutzmitteln. Doch wie sieht es der Gesetzgeber? Dürfen Hobbygärtner in ihrem Garten spritzen, was und so viel sie wollen?

Warum werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt?

Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzen und deren Erzeugnisse vor Krankheiten und schädlichen Organismen schützen, heißt es laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Dabei werden die Pflanzenschutzmittel aufgrund ihrer Wirkung in unterschiedliche Gruppen unterteilt:

  • Akarizide: gegen Milben
  • Fungizide: gegen Pilzerkrankungen
  • Herbizide: gegen Unkräuter
  • Insektizide: gegen Insekten
  • Molluskizide: gegen Schnecken
  • Rodentizide: gegen schädliche Nagetiere

Das Wachstum der Pflanze beeinflussen sie hingegen nicht – mit Ausnahme von Produkten mit Wachstumsreglern, die das Längenwachstum oder die Standfestigkeit der Pflanze beeinflussen.

Welche Pflanzenschutzmittel sind verboten?

Geregelt ist der Einsatz im Pflanzenschutzgesetz. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz soll Gefahren abwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch und Umwelt entstehen könnten.

Die Regelung ist dabei streng formuliert: Kein Mittel darf eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt auch für vermeintlich harmlose Hausmittel wie Kochsalz oder Essigessenz, die manche Gartenliebhaber als Mittel gegen Unkraut einsetzen. Sie gelten laut Pflanzenschutzgesetz als nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel, daher ist ihr Einsatz verboten.

Achtung
Auch erlaubte Pflanzenschutzmittel dürfen nicht überall eingesetzt werden. Ein generelles Anwendungsverbot für alle Pflanzenschutzmittel gilt auf allen versiegelten Flächen wie gepflasterte Auffahrten, Wegen oder Terrassen.

Welche Mittel können Hobbygärtner frei kaufen und benutzen?

Bevor das Pflanzenschutzmittel im Handel erhältlich ist, muss die Zulassungsbehörde (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) das Anwendungsgebiet sowie die Anwendungsbedingungen festlegen. Diese werden auf der Packung ausgewiesen.

Grundsätzlich darf man Pflanzenschutzmittel nur streng gemäß ihrer Zulassung einsetzen. Hobbygärtner müssen darauf achten, dass auf der Verpackung steht: "Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig." Nur dann dürfen Sie diese Produkte zu Hause verwenden.

Ob Sie ein Mittel nur im Freiland oder zum Beispiel auch in Gewächshäusern oder an Zimmerpflanzen anwenden dürfen, wird in der Zulassung ebenfalls genau festgelegt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt auf seinen Webseiten eine "Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel". Darin finden sich alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel samt Anwendungsregeln.

Was ist bei frei verkäuflichen Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

Auch zugelassene Pflanzenschutzmittel darf man nicht nach Belieben einsetzen. Sowohl der Schadorganismus, der mit dem Mittel bekämpft wird, als auch die Pflanze beziehungsweise die Pflanzengruppe, die mit dem Mittel behandelt werden darf, sind festgelegt (Indikationszulassung). Diese Informationen sind auf den Verpackungen der Pflanzenschutzmittel aufgeführt. Achten Sie beim Kauf also auch auf die Indikationszulassung – wie beispielsweise Anwendung bei saugenden Insekten an Kernobst oder Rosenrost an Rosen.

Achtung
Einige Händler im Internet bieten auch Produkte an, die in Deutschland für Privatleute nicht frei verkäuflich sind. Diese Mittel enthalten teilweise Wirkstoffe, die bei einem unsachgemäßen Gebrauch Ihnen und der Umwelt schaden. Aus diesem Grund muss auch ein Sachkundenachweis, der den beruflichen Einsatz mit entsprechendem Fachwissen bescheinigt, beim Kauf dieser Produkte vorliegen.
Nehmen Sie daher, derartige Angebote im Internet nicht in Anspruch.

Wie werden Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten richtig angewendet?

Pflanzenschutz dürfe generell nur "nach guter fachlicher Praxis" erfolgen, mahnen die Experten. Was darunter genau zu verstehen ist, fasst die Königliche Gartenakademie Berlin in sieben Regeln zusammen:

  1. So wenig Pflanzenschutzmittel wie möglich einsetzen: Achten Sie schon bei der Pflanzenauswahl auf möglichst robuste Sorten. Gute Pflege (gute Nährstoff- und Wasserversorgung, richtiger Standort, fachgerechter Schnitt) mindert das Risiko von Erkrankungen und Schädlingsbefall. Mechanische Bekämpfungsmaßnahmen (Netze, Leimringe, Rückschnitt befallener Pflanzenteile) reduzieren den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln.
  2. Pflanzenschutzmittel nur, falls wirklich notwendig: Hobbygärtner tolerieren geringfügige Schäden an ihren Pflanzen oder der Ernte. Setzen Sie außerdem Pflanzenschutzmittel nicht mehr ein, wenn sie wirkungslos sind. Die Monilia-Spitzendürre an Kirschbäumen lässt sich beispielsweise nach Ausbruch der Krankheit nur noch durch einen großzügigen Rückschnitt behandeln. Pflanzenschutzmittel wirken allenfalls vorbeugend.
  3. Möglichst unbedenkliche Mittel wählen: Sofern sie für den jeweiligen Anwendungsfall infrage kommen, sind nützlingsschonende und selektive Mittel, die für Bienen nicht gefährlich sind ("nicht bienengefährlich"), zu bevorzugen.
  4. Verwendung exakt nach Gebrauchsanweisung: Anwendungsbereich, Indikation und Dosierung beachten – ebenso Sicherheitsauflagen, Verbote und Beschränkungen. Zum Beispiel dürfen manche Mittel nicht in Wasserschutzgebieten ausgebracht werden oder bienengefährliche Mittel nicht auf blühende Kulturpflanzen und Unkräuter gespritzt werden, solange ihre Blüte offen ist.
  5. Kontakt mit Nachbarkulturen vermeiden: Spritzen nur bei Windstille. Decken Sie benachbarte Pflanzen, für die das Mittel nicht zugelassen ist, ab.
  6. Dokumentation: Um die geforderten Wartezeiten zwischen mehreren Behandlungen einhalten zu können, wird genau notiert, wann man welche Pflanzen mit welchem Pflanzenschutzmittel behandelt hat.
  7. Die Lagerung und Entsorgung der Pflanzenschutzmittel muss sachgerecht erfolgen.

Können Pflanzenschutzmittel im Sommer angewendet werden?

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht bei großer Hitze ausgebracht werden. Bei über 22 Grad lässt die Wirkung unter anderem von Insektiziden und Fungiziden deutlich nach. Die Wirkstoffe können schnell antrocknen oder die Pflanze anfälliger für die hohe UV-Strahlung machen und so ihren Wirkstoffabbau verringern. Durch einige Mittel können bei direkter Sonneneinstrahlung sogar Pflanzenteile verbrennen.

Wenn sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während einer Hitzeperiode gar nicht vermeiden lässt, behandeln Sie Ihre Pflanzen abends. Ab 25 Grad muss grundsätzlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden.

Sind Pflanzenschutzmittel sicher für den Menschen?

Viele Pflanzenschutzmittel für Profis enthalten Inhaltsstoffe, die von den Pflanzenschutzämtern oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als gesundheitsschädlich eingestuft werden. So beurteilt die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO beispielsweise das Breitbandherbizid Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend".

Häufig sind die Pflanzenschutzmittel noch lange nach ihrem Einsatz in den Pflanzen und ihren Früchten nachweisbar. Bei einem oberflächlichen Einsatz – beispielsweise bei Äpfeln und Birnen – können die Pflanzenschutzmittel auch nicht durch das gründliche Reinigen der Frucht entfernt werden. Es ist daher ratsam, Pflanzenschutzmittel sehr bewusst und achtsam sowie in nur sehr geringen Mengen einzusetzen. Besser ist es, auf natürliche Schädlingsbekämpfer zu setzen. Diese kosten zudem kein Geld und machen weniger Arbeit.

Verwendete Quellen
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
  • Bundesinstitut für Risikobewertung
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