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Adoption: Voraussetzungen und Vorgehensweise bei Auslandsadoption


Auslandsadoption
Was Paare bei Auslandsadoptionen beachten müssen

t-online, Simone Blaß

Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Auslandsadoption: Das sind die häufigsten Fragen und AntwortenVergrößern des BildesEine Auslandsadoption ist mit aufwändigen Formalitäten verbunden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Welche Voraussetzungen gibt es bei Auslandsadoptionen und wie ist die Vorgehensweise? Für Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Auslandsadoption?

Um ein Kind zu adoptieren muss man zunächst mal im Sinne des deutschen Rechts unbeschränkt geschäftsfähig sein. Ehepaare können ein Kind nur gemeinsam adoptieren, Unverheiratete eines nur alleine annehmen. Nach der aktuellen Rechtslage können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ein Kind (noch) nicht gemeinsam adoptieren.

Gibt es bei Auslandsadoptionen Altersbeschränkungen?

Um ein Kind in Deutschland zu adoptieren, muss man mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer diese Altersgrenze erreicht hat und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Altershöchstgrenzen sind gesetzlich nicht vorgesehen, spielen in der Praxis aber eine große Rolle.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt nämlich, dass der Altersunterschied zwischen dem Kind und den Adoptivbewerbern nicht mehr als 40 Jahre beträgt, um ein Eltern-Kind-Verhältnis zu garantieren und nicht in ein Großelternverhältnis abzurutschen. Diese Altersgrenzen können sich bei Auslandsadoptionen verschieben, je nach Rechtsregelung des Landes, aus dem das Kind kommt.

Ist es entscheidend, woher das Kind kommt?

Es macht einen großen Unterschied, ob das Land, aus dem man ein Kind adoptieren möchte, ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist oder nicht. Denn die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Verfahrensgang einzuhalten und bieten so eine Sicherheit für beide Seiten. Anders bei den Nichtvertragsstaaten. Manche Länder erlauben die Adoption durch Ausländer gar nicht, andere nur, wenn die Adoptierenden ihren Wohnsitz im Heimatstaat des Kindes haben. Zusätzlich muss man immer damit rechnen, einem Betrug zum Opfer zu fallen. Auf Kosten des Kindes und des Geldbeutels.

Wie geht eine Auslandsadoption vonstatten?

Um Kinderhandel auszuschließen, ist die Auslandsadoption sehr streng geregelt. Am besten wählt man erst einmal das Land, in dem man ein Kind adoptieren möchte und erkundigt sich dann bei der entsprechenden staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstelle. Hier wird man ausführlich beraten. Ist die Entscheidung getroffen, folgt die Eignungsprüfung, die meistens das örtliche Jugendamt übernimmt.

Dann werden die notwendigen Unterlagen übersetzt und an die zuständige Stelle im Land weitergeleitet, die dann erste Vorschläge macht. Üblich ist eine Adoption im Heimatland des Kindes, manchmal aber wird den Bewerbern das Kind auch zur Pflege anvertraut, um dann im Aufnahmestaat erst die Adoption durchzuführen.

Kann ich auch auf einem anderen Weg ein Kind aus dem Ausland adoptieren?

Wenn es sich um ein Kind aus einem Land handelt, das aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens stammt, dann nicht. Zumindest nicht legal! Die Gefahr besteht, dass die Adoption nicht anerkannt wird und das Kind gar nicht einreisen darf. Bei Nichtvertragsstaaten braucht es keine wechselseitige Zustimmung des Heimat- und des Aufnahmestaates. Das birgt aber eine Menge Risiken. Angefangen von der Nichtanerkennung bei Behörden bis hin zur finanziellen Bereicherung durch andere und damit zum Kinderhandel.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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