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Airline-Insolvenzen: In der Regel wird das Ticket wertlos


Alitalia Insolvenz
In der Regel wird das Ticket bei einer Airline-Pleite wertlos

srt, Hans-Werner Rodrian

27.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Bei Insolvenzen von Airlines wird oft auch das gekaufte Flugticket wertlosVergrößern des BildesBei Insolvenzen von Airlines wird oft auch das gekaufte Flugticket wertlos (Quelle: Creatas/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Kunden von Fluggesellschaften sind bei Insolvenz nicht gesetzlich abgesichert wie Pauschalreisende. Chancen hat man dagegen bei Code-Sharing und Kreditkartenzahlung.

Schon oft ging es ihr schlecht, jetzt könnte ihr letztes Stündlein geschlagen haben. Alitalia steht laut Italiens Regierungschef Paolo Gentiloni vor der Insolvenz. Gerade haben die Alitalia-Mitarbeiter gegen den jüngsten Rettungsplan gestimmt. Und Gentiloni hatte zuvor angekündigt, dass in diesem Fall die Airline nicht überleben kann.

Ginge Alitalia jetzt wirklich pleite, dann wären nicht nur Tausende von Flügen betroffen. Auch für bereits gebuchte Reisende stünden die Chancen schlecht, noch an Leistung oder Geld zu kommen. Denn sie haben in der Regel den Flugpreis bereits bei der Buchung bezahlt. Das Geld ist weg, der Passagier muss sich selbst um einen neuen Flug kümmern und diesen auch neu bezahlen. Anders als bei Urlaubsreisen hat der Gesetzgeber nämlich für reine Flugbuchungen keine Reisesicherungsscheine vorgeschrieben, die Kunden vor dem Insolvenzrisiko schützen würden.

Bei Code-Sharing besteht der Anspruch gegenüber der ausstellenden Airline

Besser sieht es bei Gemeinschaftsflügen ("Code-Sharing") aus. Alitalia arbeitet in Deutschland vor allem mit Air Berlin zusammen. Wer einen Flug bei Air Berlin gebucht hat, der auf einer Alitalia-Maschine durchgeführt werden sollte, der kann seine Ansprüche gegenüber Air Berlin durchsetzen, wenn die Maschine nicht abhebt. Air Berlin müsste also für Ersatzbeförderung sorgen und gemäß der EU-Fluggastverordnung auch Ausgleich für Verspätung oder Annullierung zahlen.

Spanair, Cirrus, Malèv, Hamburg International, Intersky: In den vergangenen zehn Jahren sind rund 80 EU-Fluggesellschaften in Konkurs gegangen, hat der Reiserechts-Experte Ernst Führich ermittelt. Verbraucherschützer warnen seit Jahren, dass eine Absicherung der Kundenzahlungen bei Flugbuchungen fehlt. "Das ist schon eine sehr unbefriedigende Situation", sagt Führich. Auch er fordert seit Jahren eine Kundengeldabsicherung für Airlines.

Bei Kreditkartenzahlung heißt es schnell sein

Chancen, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten, gibt Führich Passagieren, die den Flug erst kurz vor der Pleite mit ihrer Kreditkarte bezahlt haben. Der Kunde kann bei seiner Kreditkartenbank zumindest so lange widersprechen, wie die Zahlung noch nicht auf dem Konto der Airline gutgeschrieben ist. Ab Insolvenzantrag darf die Airline ohnehin keine Zahlungen mehr annehmen.

Für einen Zeitraum von 30 Tagen haben Visa, Mastercard & Co. zudem die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der Fluggast nachweisen, dass er erfolglos bei der Fluggesellschaft sein Geld zurückverlangt hat und rechtzeitig ein Beanstandungsformular ausfüllen. Das schickt er dann samt Buchungsbestätigung an die Kreditkartenfirma.

Das funktioniert keineswegs immer, klingt zudem kompliziert und ist es auch. Einfacher geht es mit einer Airline-Insolvenz-Versicherung. Bereits unter zehn Euro gibt es Pakete, die neben Airline-Insolvenz auch einen Umsteige- und einen Umbuchungs- sowie optional einen Storno-Schutz enthalten. Die wenigsten Passagiere haben freilich diese freiwillige Versicherung abgeschlossen

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