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Masern-Wette: Impfgegner Stefan Lanka muss doch nicht zahlen


Skurrile Masern-Wette
Überraschende Wende - Impfgegner muss nicht zahlen

t-online.de mit Material von dpa

Aktualisiert am 17.02.2016Lesedauer: 2 Min.
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So sieht das Masern-Virus unter dem Elektronenmikroskop aus.Vergrößern des Bildes
So sieht das Masern-Virus unter dem Elektronenmikroskop aus. (Quelle: Centers for Disease Control/dpa-bilder)

Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Ein Impfgegner vom Bodensee ist nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland eine von ihm ausgelobte Prämie über 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners Stefan Lanka statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt David Bardens verpflichtet.

Darum ging es in dem Streit: Der Impfgegner hatte im Jahr 2011 demjenigen 100.000 Euro versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der sowohl die Existenz als auch die Größe des Masern-Virus belegt werde.

Beweis erbracht, doch das zählt nicht

Der 31-Jährige David Bardens - damals noch Medizinstudent - hatte sechs Arbeiten eingereicht, die sich ergänzten. Darunter befand sich auch der Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954, der zweifelsfrei die Existenz des Virus' nachweist.

Doch im Prozess hatten diese Fakten keine Relevanz: "Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert", sagte der Vorsitzende Richter. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen könnte noch Beschwerde eingelegt werden.

Wer auslobt, bestimmt die Regeln

Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, auf die der heute 31 Jahre alte Mediziner aus dem Saarland reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und da bestimme alleine derjenige, der auslobt, die Regeln und wofür er bezahlt.

Vor einem Jahr hatte der Impfgegner vor Gericht noch verloren. Damals entschied das Landgericht Ravensburg, dass der Impfgegner die 100.000 Euro zahlen müsse. Dieser zahlte allerdings immer noch nicht, sondern legte gegen das Urteil Revision ein.

Eine "rein juristische Entscheidung"

Die aktuelle Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. "Es ist eine rein juristische Entscheidung", sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.

Diese war überschrieben mit "Das Masern-Virus. 100.000 € Belohnung! WANTED Der Durchmesser". Weiter hieß es: "Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist."

Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. "Es gibt keine krankmachenden Viren", sagte der 52-Jährige.

Bardens wollte das Geld für Masern-Impfungen spenden

David Bardens ist dennoch zufrieden mit dem Urteil. Letztlich sei er an der Spitzfindigkeit der Auslobung gescheitert. "Ich bin froh, dass der Richter klar gestellt hat, dass er die Existenz des Masernvirus nicht anzweifelt", so der Mediziner gegenüber t-online.de. "Mein Hauptziel war es, nochmal auf das Thema Masern und Masernimpfung aufmerksam zu machen - und das ist mir gelungen."

Dennoch bedauert Bardens, das Geld, das er der Masernimpfung zur Verfügung stellen wollte, nicht bekommen zu haben: "Es wäre schön gewesen, wenn ich es hätte spenden können."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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