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EU plant neues Gesetz gegen Steuer-Kriminalität


EU plant neues Gesetz
Bänker sollen zwielichtige Steuerpraktiken anzeigen

Von afp
19.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Die EU-Kommission will über die Finanzbehörden illegale Offshore-Konstrukte verhindern (Symbolbild).Vergrößern des BildesDie EU-Kommission will über die Finanzbehörden illegale Offshore-Konstrukte verhindern (Symbolbild). (Quelle: Axel Heimken/dpa-bilder)
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Im Kampf gegen Steuerkriminalität will die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vorstellen, der Rechtsanwälte, Banker und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichten soll, "potenziell aggressive" Steuergeschäfte den Finanzbehörden zu melden. Der Vorschlag sei eine Reaktion auf die sogenannten Panama Papers.

Im Zuge der Enthüllungen durch die Panama Papers im April 2016 war die zwielichtige Rolle von Banken und Anwaltskanzleien zutage getreten, die ihre Kunden dabei unterstützen, mit Hilfe illegaler Offshore-Konstrukte Steuern zu hinterziehen.

Vermittler im Visier

Mit ihrem Gesetzesvorschlag nehme die EU-Kommission die sogenannten Vermittler ins Visier, schreibt die Zeitung. Im Englischen spricht man von "intermediaries". Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass etwa ein deutscher Kunde sein Vermögen in eine Stiftung in Panama packen kann, ohne nach außen als Begünstigter aufzutreten. Die EU-Kommission wolle mit ihrem Gesetzesvorschlag gegen dieses Geschäftsgebaren vorgehen und den "gegenwärtigen Mangel an Transparenz" bekämpfen.

Steuervermeidung frühzeitig verhindern

Ziel sei es, dass die Finanzbehörden der EU-Staaten Informationen über Steuervermeidungsstrategien bereits bekommen bevor diese in Kraft treten. Dafür müssten die mit den Vorhaben befassten Fachleute die Behörden frühzeitig über fragwürdige Steuerdeals in Kenntnis setzen. Stimmen die EU-Staaten und das Europaparlament dem Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde zu, wären Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und all jene, die mit "potenziell aggressiven Steuerabsprachen" zu tun haben, künftig gesetzlich dazu verpflichtet. Tun sie das nicht, verstießen sie gegen EU-Recht und machten sich damit strafbar.

Eu-weite Zusammenarbeit erforderlich

Die Finanzbehörden der Mitgliedsstaaten wären wiederum angehalten, im Zuge des automatischen Informationsaustausches EU-weit Daten und Erkenntnisse zu teilen. So könnten illegale Steuerabsprachen, die gleich mehrere Länder betreffen, leichter auffliegen.

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