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Wegen Luftverschmutzung: EU-Kommission setzt Deutschland letzte Frist


EU-Kommission setzt Deutschland letzte Frist

Von dpa, jasch

Aktualisiert am 18.01.2018Lesedauer: 3 Min.
Qualmender Auspuff eines Dieselautos: Wegen anhaltend starker Luftverschmutzung setzt die EU-Kommission Deutschland nun ein Ultimatum.Vergrößern des BildesQualmender Auspuff eines Dieselautos: Wegen anhaltend starker Luftverschmutzung setzt die EU-Kommission Deutschland nun ein Ultimatum. (Quelle: Marcus Führer/dpa-bilder)
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Deutschland muss schnell erklären, wie die Luft in deutschen Städten verbessert werden soll. In dem Brief an Umweltministerin Hendricks ist die Rede von einer "letzten Chance".

Nach einem jahrelangem Streit über die teils stark verschmutzte Luft in deutschen Städten setzt die EU-Kommission der Bundesregierung eine letzte Frist. Umweltkommissar Karmenu Vella lud Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nach Brüssel ein – bereits für den 30. Januar.

"Dieses Treffen sollte als letzte Chance angesehen werden, die Schritte zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen", heißt es in Vellas Schreiben. Es wurde nach Angaben der Kommission auch an die zuständigen Minister von acht weiteren Ländern verschickt, die ebenfalls regelmäßig die Luftgrenzwerte reißen. Sie sollen alle am 30. Januar nach Brüssel kommen. Zuerst hatte das Portal "Politico" darüber berichtet.

Deutschland bat zuletzt um Aufschub

Schon vor Längerem hat die Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Grund: In 28 deutschen Ballungsräumen sind regelmäßig zu viele Schadstoffe in der Luft. Als Hauptursache gelten Dieselfahrzeuge. Da über Jahre keine Abhilfe gelang, droht Deutschland nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Kürzlich hatte Hendricks gemeinsam mit Verkehrsminister Christian Schmidt die Kommission gebeten, das Verfahren nicht voranzutreiben. Man erwarte, dass es "in einem absehbaren Zeitraum zu einer spürbaren Reduzierung der Stickstoffoxidbelastung" kommen werde, heißt es in einem Schreiben der beiden Bundesminister vom 9. Januar. Vellas Aufforderung ist nach Angaben der Kommission keine Antwort auf den Brief.

Reaktion aus Berlin

Aus dem Bundesumweltministerium hieß es am Mittwoch, das Ministerium werde der Einladung der Kommission "natürlich nachkommen". "Wir werden in Brüssel unter anderem über unser neues 'Sofortprogramm Saubere Luft' berichten – verbunden mit der Hoffnung, dass die Kommission diese Bemühungen anerkennt", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums t-online.de.

Ebenjenes Sofortprogramm sprachen Hendricks und Schmidt aber auch schon in ihrem Brief vom 9. Januar an die Kommission an. Im aktuellen Schreiben von EU-Kommissar Vella heißt es nun, dass Hendricks noch vor dem Treffen in Brüssel Ideen zum Erreichen der EU-Grenzwerte für Stickoxide vorlegen möge, "mit einem Fokus auf neue verpflichtende Maßnahmen, die bislang noch nicht kommuniziert wurden."

Im Umweltministerium geht man davon aus, dass das "Sofortprogramm" als eine solche neue Maßnahme gilt, weil es bisher nur im Brief vom 9. Januar, nicht aber formal im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt wurde.

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Die Hintergründe des Streits

Die teils erhebliche Luftverschmutzung in deutschen Städten durch Stickoxide ist spätestens seit dem Dieselskandal ein großes Thema. Auslöser der Affäre waren die Manipulationen von Volkswagen. Europas größter Autobauer hatte im September 2015 einräumen müssen, Testwerte zum Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide von Dieselautos gefälscht zu haben.

Im ersten Quartal 2018 werden Urteile zu möglichen Fahrverboten wegen zu schmutziger Luft in Städten erwartet. Bundesregierung, Bundesländer und Autohersteller hatten auf sogenannten "Dieselgipfeln" verhandelt, wie sie Fahrverbote verhindern können. Vereinbart wurde unter anderem ein Fonds, aus dem Kommunen Geld abrufen können.

Drohen nun Fahrverbote für Dieselautos?

Doch womöglich reichen die Maßnahmen nicht. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung zu erzwingen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun – und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach nicht aus.

Im Februar wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Luftverschmutzung in Stuttgart befassen. Mit einer Entscheidung wird am 22. Februar gerechnet. Sie dürfte zum Grundsatzurteil werden.

Quellen:
- dpa
- Bericht von "Politico"
- Eigene Recherchen

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