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Todesstrafe Türkei: Berlin kann Abstimmung in Deutschland verbieten


Türkisches Referendum
Berlin kann Abstimmung über Todesstrafe stoppen

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 03.05.2017Lesedauer: 2 Min.
Türkische Volksabstimmung in Deutschland.Vergrößern des BildesTürkische Volksabstimmung in Deutschland. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Die Türken in Deutschland dürfen sich nach türkischem Recht an Volksabstimmungen beteiligen. Das könnte bei einem Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei brisant werden. Gegen ein solches Referendum regt sich im Bundestag parteiübergreifend Widerstand.

Die Bundesregierung kann einem Rechtsgutachten zufolge eine türkische Volksabstimmung in Deutschland über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei unterbinden. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Grundsätzlich müsse jede Abstimmung eines anderen Staates in Deutschland von diesem zuvor beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Wenn es um "unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Rechtsstandards" gehe, sei sogar eine "Versagungspflicht" der Bundesregierung denkbar.


Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte anschließend ein weiteres Referendum zur Todesstrafe ins Gespräch gebracht. Nach türkischem Recht wären auch im Ausland lebende Türken stimmberechtigt. Dagegen regt sich in Deutschland parteiübergreifend Widerstand.

Widerstand von deutschen Politikern

Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses des Bundestages, Gunther Krichbaum (CDU), der die Rechtsauskunft erbeten hatte, sagte der Zeitung, man könne nicht mit Polizeigewalt in Botschaften eindringen, um ein solches Referendum zu verhindern. "Aber wir sollten alles unternehmen, um es zu erschweren." Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der "Passauer Neuen Presse": "Eine deutsche Unterstützung für eine solche Abstimmung darf es nicht geben."

Referendum in Deutschland undenkbar

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", aus seiner Sicht sei ein solches Referendum in Deutschland undenkbar. "Wir tun gut daran, klar zu machen, dass wir eine solche Abstimmung nicht gutheißen würden. Es gibt auch schon entsprechende Signale an die türkische Regierung."

Der Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Bundesregierung müsse der türkischen Regierung "bereits jetzt und unmissverständlich klarmachen, dass sie ein Referendum zur Wiedereinführung des Todesstrafe in Deutschland nicht genehmigen wird, statt zu warten, bis die türkische Regierung mit einer solchen Anfrage vorstellig wird".

Antrag liegt der Bundesregierung nicht vor

Auf eine Frage Mutlus zu dem Thema im Bundestag am Mittwoch hatte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, gesagt, Voraussetzung für Abstimmungen fremder Staaten in Deutschland sei ein Antrag, der von Bund und Ländern geprüft werde. "Ein Antrag der türkischen Botschaft zur Durchführung einer Volksbefragung über die Wiedereinführung der Todesstrafe liegt der Bundesregierung nicht vor. Unabhängig davon wird die Bundesregierung keine Initiativen zur Einführung der Todesstrafe unterstützen."

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