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UN stellen Deutschland Ultimatum wegen Thilo Sarrazin


UN stellen Deutschland Ultimatum wegen Sarrazin

Von t-online
Aktualisiert am 19.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Thilo SarrazinVergrößern des BildesEs ist ruhig geworden um Thilo Sarrazin. Flammt nun die Integrations-Debatte wieder auf? (Quelle: imago / Müller-Stauffenberg)
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Türken und Araber bekämen viele Kinder und unterwanderten so die deutsche Gesellschaft. Sie seien mehrheitlich dümmer als Deutsche und ohne berufliche Chancen: Die gewagten Thesen des ehemaligen SPD-Politikers Thilo Sarrazin, aufgearbeitet in seinem Bestseller "Deutschland schafft sich ab", lösten 2010 eine Debatte über die Integration von Ausländern aus. Die UN werten die Aussagen des 68-Jährigen nun als Rassismus, rügen Deutschland, weil es nichts dagegen getan hat - und stellen ein Ultimatum.

"Herrn Sarrazins Äußerungen sind eine Verbreitung von Auffassungen, die auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen [...] und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung entsprechend der Konvention enthalten", heißt es in der Entscheidung des UN-Anti-Rassismus-Ausschusses (CERD).

Thesen in Interview kundgetan

Der Ausschuss bezieht sich auf ein Übereinkommen aus dem Jahr 1965 zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Strafantrag hatte der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) gestellt, nachdem Sarrazin bereits 2009 in einem Interview mit der Zeitschrift "Lettre International" seine Thesen kundgetan hatte.

Nach einem Strafantrag des TBB in Deutschland hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, eine Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Versäumnisse in Deutschland

Der CERD stellte nun fest, dass Deutschland es damit versäumt habe, die Äußerungen effektiv zu untersuchen. Deutschland habe so seine Verpflichtung zum Rechtsschutz gegen rassistische Äußerungen verletzt.

Der Ausschuss gibt nun 90 Tage Zeit, um Maßnahmen vorzustellen, wie die Entscheidung des CERD umgesetzt werden soll. "Der CERD hat festgestellt, dass trotz vorhandener Gesetze die Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens in der Bundesrepublik in der Praxis unzureichend ist", erklärte TBB-Sprecher Hilmi Kaya Turan.

18 unabhängige Experten

Außerdem habe der Ausschuss eine entsprechende Schulung von Staatsanwälten und Richtern empfohlen. Laut "Zeit Online" prüft das Bundesjustizministerium die Angelegenheit.

Der UN-Antidiskriminierungs-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Er tagt zweimal jährlich für drei Wochen und besteht aus 18 unabhängigen Experten.

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