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Bundesarbeitsgericht: Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten


Streit um religiöses Symbol
Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten

Von t-online
Aktualisiert am 24.09.2014Lesedauer: 2 Min.
Urteil im Streit um ein Kopftuch: Die Klägerin vor dem BundesarbeitsgerichtVergrößern des BildesDie Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht (Quelle: dpa-bilder)
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Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Damit sei das Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben nicht vereinbar. Die konkrete Klage einer muslimischen Krankenschwester verwiesen die Richter jedoch zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm, weil für sie etwa unklar war, ob die Klinik wirklich eine kirchliche Einrichtung ist (Az.: 5 AZR 611/12).

Kopftuch als politisches Symbol gewertet

Zuvor hatten die Nutzer von t-online.de intensiv über den Fall diskutiert. Bei dem eingehängten Voting war die Meinung eindeutig: 84 Prozent der über 15.000 Teilnehmer glauben, dass die Krankenschwester kein Kopftuch tragen dürfe, weil es ein politisches Symbol sei. 8 Prozent meinen, sie sollte in einem staatlichen Krankenhaus das Tuch tragen dürfen, nicht aber in einem christlichen. Und nur 7 Prozent sind der Meinung, sie sollte Recht bekommen, weil in Deutschland die Religionsfreiheit gilt.

"Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht auf Religionsfreiheit hat. Aber, wir leben hier in der westlich-christlich geprägten Welt. Für uns steht das Christentum an erster Stelle", schrieb Leser Michael Eickmeyer und gab damit die Meinung vieler Leser wider.

"Den deutschen Sitten anpassen"

"Yaksini" war ganz anderer Meinung: "Ich verstehe den Aufstand um das Kopftuch nicht. Mittlerweile sollte man sich an dieses Kleidungsstück gewöhnt haben. Wie kann man in einem Kopftuch ein politisches Symbol sehen? Das ist doch pure Engstirnigkeit."

Nutzerin Stefanie schrieb uns: "Wenn Deutschland schon so stolz ist auf seine Demokratie, sollte es so tolerant sein, denjenigen, die ein Kopftuch tragen wollen, dies zu ermöglichen...Religionsfreiheit bedeutet doch wohl, dass gerade auch fremde Religionen geschützt werden müssen."

Dennoch überwog die Meinung der Skeptiker: "Nach meiner Meinung sollten sich Ausländer (auch Deutsche mit anderem Glauben) die in Deutschland leben wollen, sich den deutschen Sitten anpassen. Ein Deutscher der im Ausland leben will, muß sich auch den Sitten dort anpassen, wenigstens in der Öffentlichkeit", meinte Thomas Stockert.

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