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Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg


Volksverhetzung vorgeworfen
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Chef

Von t-online
Aktualisiert am 04.11.2016Lesedauer: 1 Min.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg gerät ins Visier deutscher Ermittler.Vergrößern des BildesFacebook-Chef Mark Zuckerberg gerät ins Visier deutscher Ermittler. (Quelle: dpa-bilder)
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Die deutsche Justiz geht gegen Facebook vor: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Im Visier ist auch Facebook-Chef Mark Zuckerberg.

Neben Zuckerberg gehören laut einem Bericht des "Spiegel" auch Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie der Europa-Chef Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper zu den Beschuldigten.

Das Verfahren geht nach Angaben des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun auf eine Strafanzeige zurück, in der "insgesamt 438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz, darunter Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen" genannt werden. "Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten", erklärte der Anwalt.

Facebook wollte die mutmaßlichen Ermittlungen nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen aber zurück. "Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen deutsches Recht verstoßen", erklärte ein Sprecher des US-Unternehmens. "Hass hat keinen Platz auf Facebook."

Facebook löscht Hetz-Beiträge nicht

Facebook ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte umgehend von seinen Seiten zu entfernen, wenn es davon Kenntnis erhält. Der Anzeige liegt jedoch eine Liste von Fällen bei, die zeigen, dass das Unternehmen auch nach wiederholter Aufforderung entsprechende Beiträge nicht löscht. Meist reagiert Facebook nicht oder erklärt die Beiträge für unbedenklich.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Zuckerberg, Sandberg und weitere Spitzenmanager war Anfang des Jahres noch folgenlos geblieben, weil sich die Beschuldigten, so die Begründung, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten.

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