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AfD fordert Strafe für falsche Altersangaben von Flüchtlingen


Sechs Monate Haftstrafe
AfD fordert Strafe für falsche Altersangaben von Flüchtlingen

dpa, as

Aktualisiert am 19.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Roman Reusch bei der Plenarsitzung des Bundestages: AfD fordert Haftstrafe für Flüchtlinge, die falsche Altersangabe machen.Vergrößern des BildesRoman Reusch bei der Plenarsitzung des Bundestages: AfD fordert Haftstrafe für Flüchtlinge, die falsche Altersangabe machen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)
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Die AfD bereitet ein Antrag vor, der eine Strafe für falsche Altersangaben von Flüchtlingen vorsieht. Minderjährige Flüchtlinge genießen in Deutschland einen besonderen Schutz.

Die AfD will Flüchtlinge bestrafen, die sich gegenüber den deutschen Behörden jünger ausgeben als sie sind. Der AfD-Abgeordnete Roman Reusch sagte am Freitag im Bundestag bei der ersten Beratung über einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion, er halte eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten für angemessen. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der AfD-Antrag sieht vor, dass die Altersfeststellung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwingend vorgeschrieben sein soll, wenn keine überzeugenden Dokumente vorgelegt werden.

Die CDU-Abgeordnete Nadine Schön erklärte, die Unionsfraktion werde dem Antrag nicht zustimmen. Zur Begründung sagte sie, dass von der AfD "auch diesmal nur ein Aufhänger gesucht wurde, um pauschal gegen Flüchtlinge zu hetzen". Dass man Flüchtlingen auch helfen müsse, werde von der AfD-Fraktion überhaupt nicht erwähnt.

FDP fordert Expertenkommission

Gülistan Yüksel, Abgeordnete der SPD, sagte, Genitaluntersuchungen bei jungen Flüchtlingen seien aus Sicht seiner Fraktion ausgeschlossen. Solche Untersuchungen gelten als eine medizinische Methode, um das Alter von Menschen einzuschätzen. Daneben stehen radiologische Untersuchungen, etwa der Handwurzel, des Gebisses oder des Schlüsselbeins.
Die FDP forderte die Einsetzung einer Expertenkommission, die eine bundesweit einheitliche Regelung vorbereiten solle.

Minderjährige wohnen nicht in Sammelunterkünften

Eine Einstufung als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hat weitreichende Konsequenzen. Kinder und Jugendliche werden nicht in Sammelunterkünften untergebracht. Sie können zur Schule gehen und genießen weitreichenden Schutz vor Abschiebung. Die Altersfeststellung wird auch deshalb so heftig diskutiert, weil bei einigen jungen Flüchtlingen, die straffällig geworden waren, Zweifel an den Altersangaben aufgekommen waren.

Quelle:
- dpa
- Bundestag

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