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Diesel: Regierung will Rechtsgrundlage für Fahrverbote


Regierung will bundesweit Fahrverbote ermöglichen

Von dpa, afp, jasch

24.02.2018Lesedauer: 2 Min.
Mögliche Diesel-Fahrverbote: In der StVO-Novelle könnte schon 2018 die Rechtsgrundlage für streckenweise Fahrverbote verankert werden.Vergrößern des BildesMögliche Diesel-Fahrverbote: In der StVO-Novelle könnte schon 2018 die Rechtsgrundlage für streckenweise Fahrverbote verankert werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)
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Noch dieses Jahr will die Bundesregierung streckenbezogene Fahrverbote bei zu hoher Abgasbelastung ermöglichen. Das geht aus einem Medienbericht hervor.

Die Bundesregierung will nach einem Medienbericht in Kürze eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündigte das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", wird Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) zitiert. Die Regelung könnte demnach bereits Teil der StVO-Novelle werden, die dieses Jahr abgeschlossen werden soll.

"Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich." Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.

Kommunen blicken gespannt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Bundesregierung hatte am Freitag mögliche Konsequenzen aus dem anstehenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Diesel-Autos offen gelassen. Es gelte abzuwarten, was das Gericht am Dienstag verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Sie äußerte sich nicht konkret dazu, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine "Blaue Plakette" befürworten würde, mit der nur saubere Diesel Zufahrt in bestimmte Stadtgebiete bekommen könnten.

Am Bundesverwaltungsgericht geht es zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären – etwa eine Plakette. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Diesel sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Diesel-Motoren auf Hersteller-Kosten durchzusetzen.

Warnung vor einem deutschlandweiten Flickenteppich an Regelungen

Der Grünen-Politiker Gastel sagte der "Rheinischen Post", die Bundesregierung scheine Fahrverbote "inzwischen für unvermeidlich zu halten". Damit gestehe sie auch "ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein".

Zu der geplanten Regelung über die Straßenverkehrsordnung sagte Gastel, es sei zwar gut, Rechtssicherheit zu schaffen. Er warnte aber vor einem "Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt". Deshalb sei aus seiner Sicht ein Gesetz zur Einführung einer bundesweiten blauen Plakette für schadstoffarme Dieselautos nötig.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • AFP
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Von Florian Schmidt

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