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Bayer Leverkusen beendet Rechtsstreit mit Teldafax


Rechtsstreit beigelegt
Bayer Leverkusen muss rund 13 Millionen Euro zurückzahlen

Von t-online, sid, dpa
Aktualisiert am 25.08.2015Lesedauer: 2 Min.
Vier Jahre lang zierte der Teldafax-Schriftzug das Trikot von Bayer Leverkusen: hier das von Stefan Kießling.Vergrößern des BildesVier Jahre lang zierte der Teldafax-Schriftzug das Trikot von Bayer Leverkusen: hier das von Stefan Kießling. (Quelle: Chai v.d. Laage/imago-images-bilder)
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Bayer Leverkusen

Der Werksklub stimmte auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln einem Vergleich zur Beendigung des laufenden Verfahrens zu, wonach Bayer den Gläubigern des insolventen Billigstromanbieters rund 10,9 Millionen Euro plus Zinsen anstelle der zuvor angemeldeten Ansprüche von rund 16 Millionen zurückzahlen wird.

"Wir haben uns zur Annahme des Vergleichs entschlossen, um das nunmehr bereits seit mehreren Jahren laufende Verfahren zu beenden. Eine Weiterführung des Rechtsstreits hätte wahrscheinlich noch mehrere Jahre in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit wären Kosten und Zinsen weiter angestiegen. Anstatt nun weiter zu prozessieren, wollen wir uns auf unser Kerngeschäft, nämlich das Fußballspielen, konzentrieren", sagte Bayer-Geschäftsführer Michael Schade.

Werksklub hätte Insolvenz erkennen müssen

Bayer Leverkusen hatte in den vergangenen Jahren aus eigener Kraft bilanzielle Vorsorge getroffen, sodass die Zahlung keine Auswirkung auf das Ergebnis des Bundesligisten haben wird.

Teldafax war von August 2007 bis Juni 2011 Hauptsponsor von Bayer 04. Im September 2011 eröffnete das Amtsgericht Bonn das Insolvenzverfahren über den Teldafax-Konzern. Anschließend forderte der Insolvenzverwalter die von Teldafax an Bayer gezahlten Sponsoringzahlungen in Höhe von etwa 16 Millionen Euro zurück, da der Bundesligist zum damaligen Zeitpunkt die Insolvenz von Teldafax hätte erkennen müssen.

Das Landgericht Köln hatte im Oktober 2014 die Ansprüche des Insolvenzverwalters bestätigt. Gegen diese Entscheidung legte Bayer Leverkusen Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein, das den Vergleich vorschlug.

Darum muss der Verein nun zahlen

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass Zahlungen, die ein eigentlich bereits insolventes Unternehmen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Gläubiger geleistet hat, zurückgefordert werden können. Das soll verhindern, dass die restlichen Gläubiger benachteiligt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gläubiger, der die Zahlungen erhalten hat, die Insolvenz des Vertragspartners erkennen konnte - so wie in diesem Fall Bayer Leverkusen.

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