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Arbeitslosengeld II: So beantragen Sie Hartz IV

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 08.12.2020Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg (Symbolbild): Wer Hartz IV will, muss den Antrag beim Jobcenter abgeben. Zunächst reicht auch eine formlose Version.Vergrößern des Bildes
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg (Symbolbild): Wer Hartz IV will, muss den Antrag beim Jobcenter abgeben. Zunächst reicht auch eine formlose Version. (Quelle: dpa-bilder)

Wenn Sie Anspruch auf Hartz IV haben, sollten Sie es beantragen. Das ist sehr leicht – es gilt jedoch einiges zu beachten. t-online zeigt Ihnen, was.

Manchmal läuft es im Leben nicht ganz rund. Etwa, wenn Sie auf Jobsuche waren – aber keinen passenden gefunden haben. In Deutschland gibt es jedoch staatliche Hilfen, um Menschen in solchen Situationen zu unterstützen.

Neben dem Arbeitslosengeld I gibt es das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt. t-online erklärt Ihnen, wie Sie das ALG II beantragen können und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen.

Wie kann ich Hartz IV beantragen?

Einen Antrag auf Hartz IV zu stellen, ist sehr leicht. Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Grundsicherung zu beantragen.

  • Persönlich: Sie können vor Ort einen Termin bei Ihrem Jobcenter machen und einen Antrag auf ALG II dort abholen, ausfüllen und anschließend wieder dort abgeben.
  • Per Mail oder per Post: Auf der Webseite der Arbeitsagentur können Sie ein PDF-Dokument ausfüllen, das Sie entweder per Mail oder per Post an Ihr Jobcenter schicken können.
  • Online: Es ist auch möglich, gleich online einen Antrag auf Hartz IV zu stellen. In diesem Fall müssen Sie die fehlenden Unterlagen noch per Post oder persönlich nachreichen.

Bei dem Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Haushaltsgröße angeben. Für das Arbeitslosengeld II spielt nämlich die sogenannte Bedarfsgemeinschaft eine zentrale Rolle – also etwa, wenn Sie Kinder haben oder einen Ehepartner, der Geld verdient. Das Jobcenter bezieht Ihre Bedarfsgemeinschaft in seine Berechnungen für die Hartz-IV-Zahlungen ein.

Beachten Sie: Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, gibt das Jobcenter eine Frist an. Diese sollten Sie einhalten.

Bescheid über Hartz IV

Wenn Sie Ihren Antrag aufs Arbeitslosengeld II gestellt haben, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter einen Bescheid. In diesem teilt Ihnen das Jobcenter mit, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt worden ist. Auch wenn Sie zu viel oder zu wenig Leistungen erhalten haben, steht das in dem Bescheid.

Gut zu wissen: Prüfen Sie den Bescheid gut. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

Ist Ihr Bescheid positiv, erhalten Sie das ALG II rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Hartz IV erhalten Sie zunächst für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten.

Das ist der sogenannte Bewilligungszeitraum. Sind Sie nach diesem Zeitraum noch auf die Grundsicherung angewiesen, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Kann ich einen Hartz-IV-Antrag online stellen?

Ja, das ist möglich. In der Corona-Krise hat die Bundesagentur für Arbeit diese Möglichkeit geschaffen.

Den Online-Antrag finden Sie hier. Zunächst müssen Sie Ihre Postleitzahl angeben. Dann erfahren Sie, welches Jobcenter für Sie zuständig ist. Anschließend können Sie den Antrag ausfüllen.

Sie müssen jedoch noch Unterlagen nachreichen (siehe unten). Hierzu müssen Sie die Fristen beachten.

Welche Unterlagen fordert das Jobcenter?

Um Hartz IV zu erhalten, müssen Sie einige Unterlagen abgeben. Das Jobcenter fordert neben dem Antrag auf ALG II folgende Unterlagen:

  • eine Kopie Ihres Personalausweis (oder eine Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate)
  • Ihren Mietvertrag, einen Nachweis über Ihre Heizkosten und einen Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten sowie – wenn Sie haben – den Wohngeldbescheid
  • Ihre Kontoauszüge der vergangenen drei Monate

Beachten Sie: Sollten Sie eine Immobilie besitzen, verlangt das Jobcenter noch einen Nachweis möglicher Einnahmen hieraus. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Kapitallebensversicherung, Aktien, Sparbücher oder sonstige Geldanlagen besitzen.

Für den Weiterbewilligungsantrag benötigen Sie weitere Unterlagen, etwa ob sich Ihre Bedarfsgemeinschaft geändert hat. Das wäre der Fall, wenn etwa Ihr Kind zu Hause auszieht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
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