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Teilzeit oder Minijob: Was ist besser? Was ist der Unterschied?


Hinzuverdienst
Teilzeit oder Minijob – was ist der Unterschied?


Aktualisiert am 12.12.2022Lesedauer: 4 Min.
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Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden häufig Teilzeitstellen angeboten.Vergrößern des Bildes
Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden häufig Teilzeitstellen angeboten. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Wer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will, kann vor der Frage stehen, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle das Richtige ist. Was sich für wen eignet.

Geld verdienen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu müssen, klingt verlockend. Und mit einem Minijob ist das auch machbar. Doch wie lohnenswert ist es wirklich, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Wäre ein Teilzeitjob nicht die bessere Alternative?

Wir erklären, wie sich Minijob und Teilzeit unterscheiden, was für und was gegen die beiden Modelle spricht und was vor allem Frauen bedenken sollten.

Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied?

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede.

Denn wer maximal 520 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber müssen lediglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Davon können sie sich aber befreien lassen. Kranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und müssen Sozialabgaben leisten. Bis zur Verdienstgrenze von 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) zahlen Sie allerdings reduzierte Beiträge. Das nennt sich dann Midijob, eine weitere Art der Teilzeitbeschäftigung.

Dabei gilt: Je näher Sie mit Ihrem Verdienst an die Obergrenze rücken, desto stärker gleichen sich die Abgaben an die regulären Beitragssätze an. Nehmen Sie in Teilzeit mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag ein, werden neben den Versicherungsbeiträgen auch Steuern fällig.

Was ist besser – Teilzeit oder Minijob?

Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrer Arbeit bezwecken. Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen eine zusätzliche Einnahmequelle, bietet sich ein Minijob an, weil keine Sozialabgaben anfallen.

Auch Menschen, die noch nicht oder nicht mehr voll im Berufsleben stehen, wie Studierende, Schüler oder Rentner können über einen Minijob nachdenken. Wer allerdings im erwerbsfähigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen.

Minijobbern droht die Altersarmut

Denn er bringt Ihnen mit der Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat keine finanzielle Sicherheit. Schon gar nicht langfristig: Denn bei einem solchen Niedriglohn dürfte es nicht nur unmöglich sein, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, Sie erwerben auch nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch. Lesen Sie hier, wie Sie Teilzeit und Minijob kombinieren können.

Lassen Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, haben Sie überhaupt keine Ansprüche aus dieser Beschäftigung. Die Altersarmut ist vorprogrammiert.

Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, sind Sie zudem nicht kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich anderweitig krankenversichern – zum Beispiel freiwillig gesetzlich oder privat oder über eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch gibt es kein Arbeitslosengeld und bei Schwangerschaft lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro.

Sobald Sie 520,01 Euro verdienen, kommen Sie hingegen in den Genuss von Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • mehr Mutterschaftsgeld
  • und höhere Rentenansprüche, je mehr Geld Sie in Teilzeit verdienen.

Zudem stehen die Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob bei Beschäftigungen oberhalb der Minijob-Grenze deutlich besser. Minijobs haben laut einer Studie des Familienministeriums hingegen eine "schnell einsetzende und hohe Klebewirkung". Sprich: einmal Minijob, fast immer Minijob.

Lohnt sich Teilzeit oder Minijob mehr?

Ein Problem bei der Entscheidung zwischen Teilzeit oder Minijob: Finanziell lohnen sich mehr Arbeitsstunden nicht immer. Denn vom zusätzlichen Verdienst bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft kaum etwas übrig.

"Das Zusammenwirken im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem trägt dazu bei, dass viele Frauen und Mütter sowie zahlreiche Beschäftigte insbesondere im Niedriglohnsektor in Kleinstjobs, geringfügiger Beschäftigung oder Teilzeit mit niedriger Stundenzahl gefangen sind – ein Mehr an Arbeit lohnt sich finanziell häufig nicht", heißt es in einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Zwar gibt es demnach keine Konstellation, in der der Staat den kompletten Hinzuverdienst einkassiert, je nach Ihrer persönlichen und familiären Situation wird der Mehraufwand eines Teilzeitjobs aber nicht angemessen honoriert. Ein Beispiel aus der Studie zeigt das:

  • Die Forscher nahmen an, dass bei einem Ehepaar mit zwei Kindern nur der Mann arbeitet und 48.000 Euro im Jahr verdient. Unterm Strich bleibt dem Ehepaar damit ein Haushaltseinkommen von gut 38.700 Euro.
  • Nimmt die Frau nun einen Minijob auf, bei dem sie pro Stunde 10 Euro verdient, müsste sie etwas mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten, um 450 Euro im Monat zu verdienen (die Verdienstgrenze wurde inzwischen auf 520 Euro angehoben). Das jährliche Haushaltseinkommen erhöht sich um 5.400 Euro, weil die Frau keine Steuern und Abgaben zahlen muss.
  • Beginnt die Frau hingegen, für den gleichen Stundenlohn 20 Wochenstunden in Teilzeit zu arbeiten, erhöht sich das Haushaltseinkommen unterm Strich um 6.300 Euro – gerade einmal 900 Euro mehr als im Minijob, in dem sie nur halb so viel arbeitet.

Für Mütter kommt bei Teilzeitjobs, die über einen Minijob hinausgehen, erschwerend hinzu, dass sie aufgrund der längeren Arbeitszeit mehr Geld für Kinderbetreuung ausgeben müssen. Zumindest bei Teilzeitstellen im Niedriglohnsektor geht die Rechnung dann gar nicht mehr auf.

Verwendete Quellen
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