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Bundesregierung: Friedrich Merz will "Doppel-Wumms" rechtlich prüfen lassen


Merz kündigt Untersuchung an
Auch der "Doppel-Wumms" soll rechtlich geprüft werden

Von dpa, t-online, wan

Aktualisiert am 17.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0364652668Vergrößern des BildesOlaf Scholz im Bundestag (Archivbild): Die Ampelkoalition steht derzeit vor großen Problemen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Auf die Ampel könnte das nächste Finanzproblem zukommen: Die CDU will den Wirtschaftsstabilisierungsfonds rechtlich prüfen lassen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von Corona-Hilfen soll auch der als "Doppel-Wumms" angekündigte Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Prüfstand kommen. Unionsfraktionschef Friedrich Merz lässt das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen und erwartet dazu bald Aufschluss. Er rechnet mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens Ende nächster oder Anfang übernächster Woche.

Dieses soll prüfen, ob das Urteil zur Übertragung von Corona-Milliarden auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gelte, sagte der CDU-Chef am Donnerstagabend im ZDF-"heute journal". Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch wegen dieses Fonds nach Karlsruhe gehe.

Aus dem WSF werden die Energiepreisbremsen finanziert. Kanzler Olaf Scholz hatte 2021 die geplante staatliche Stützung der Energieversorgung und die vorgesehenen Preisbremsen als "Doppel-Wumms" bezeichnet. Es ging dabei um 200 Milliarden Euro.

Karlsruhe bemängelte Umschichtung

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte 60 Milliarden Euro, die für die Corona-Bekämpfung vorgesehen waren, für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft nutzen wollen und das Geld mit Zustimmung des Bundestags umgeschichtet. Das hatten die Karlsruher Richter am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.

Merz räumte ein, dass das Urteil auch die Bundesländer betreffen dürfte. Mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder wolle er darüber beraten, kündigte der CDU-Chef an. Klar sei aber, dass es so wie bisher mit der Haushaltspolitik der Bundesregierung nicht weitergehen könne.

Der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg sieht ebenfalls andere Teile der Finanzplanung der Bundesregierung in Gefahr. Das Urteil habe eine "Riesenproblematik" ausgelöst, sagte Middelberg gegenüber dem Fernsehsender n-tv. Es gebe nicht nur Probleme beim Klima- und Transformationsfonds, auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sei in Gefahr. "Auch da gilt, dass man sie eben falsch verbucht hat, nämlich alles auf das Jahr 2022", so der CDU-Politiker.

Wirtschaftsexperte sieht kaum Chance für Klage

Gegenüber dem Sender Phoenix räumte der Wirtschaftsexperte Markus Rudolf von der Otto-Beisheim-School einer Klage aber kaum Chancen ein. Bei dem Urteil in Karlsruhe sei es um Übertragung von Haushaltsmitteln in den Klima- und Transformationsfonds gegangen. "Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (...) hat ja bislang keine Mittel, die in den Bundeshaushalt gekommen sind", sagte Rudolf. Die schiere Existenz eines Sondervermögens sei nicht problematisch. "Deswegen sehe ich auch nicht, wie man dagegen klagen könne."

Merz kritisierte erneut, dass die Bundesregierung das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushaltes für 2024 trotz des Urteils nicht gestoppt habe, sondern es "ungeniert" fortsetze. Das gehe wieder in Richtung eines verfassungswidrigen Bundeshaushaltes.

Verwendete Quellen
  • ardmediathek.de: "Klage gegen Doppel-Wumms: 'Nicht sehr aussichtsreich'"
  • n-tv.de: "Die Ampel hat auch den 'Doppel-Wumms' falsch verbucht"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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