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Wann und wie muss ich das BAföG zurückzahlen?

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Wann und wie muss ich das BAföG zurückzahlen?

27.12.2012, 14:42 Uhr | eh (CF)

Viele Studenten verdrängen oder vergessen die Tatsache, dass sie BAföG zurückzahlen müssen. Die Finanzspritze aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist für sie ein wahrer Segen. Dennoch sollte jeder bedenken, dass dieser Segen nur zur Hälfte ein Geschenk des Staates ist. Die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Und dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um zu sparen.

Wann müssen Studenten BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit eines Studiengangs. Bei einem Bachelor-Studiengang im Fach Betriebswirtschaftslehre sind das zum Beispiel sechs Semester.

Innerhalb von 20 Jahren müssen ehemalige Studenten die Hälfte des BAföGs zurückzahlen (Quelle: imago\suedraumfoto)

Innerhalb von 20 Jahren müssen ehemalige Studenten die Hälfte des BAföGs zurückzahlen (Quelle: suedraumfoto/imago)

Fünf Jahre nach dem sechsten Semester bekommt ein BWL-Student, der BAföG bezogen hat, einen Brief vom Bundesverwaltungsamt. In diesem Brief wird dem ehemaligen Studenten mitgeteilt, dass nun die Rückzahlung der Hälfte seines BAföGs fällig ist. Dabei sind in den vergangenen fünf Jahren keine Zinsen entstanden, da es sich bei BAföG um ein zinsloses Darlehen vom Staat handelt. Innerhalb von maximal 20 Jahren muss das Darlehen zurückgezahlt sein.

Wie müssen Studenten BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlung geschieht in den meisten Fällen in Raten von 105 Euro pro Monat. Gezahlt wird allerdings quartalsweise. Das bedeutet, alle drei Monate werden 315 Euro per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Kann eine Rate nicht abgebucht werden, wird ein Zinssatz von sechs Prozent erhoben - auf den Gesamtbetrag, nicht nur auf die versäumte Rate. Ist ein Student finanziell zunächst nicht in der Lage sein BAföG zurückzuzahlen, kann ein Aufschub beantragt werden. "Dabei kommt es nur auf das Einkommen an, nicht auf das Vermögen. Die Freistellung ist auch noch bis zu vier Monaten rückwirkend möglich", erklärt Ralph Dimpler vom Bundesverwaltungsamt gegenüber Deutschlandradio.

Tipps zum Sparen bei der Rückzahlung

Die einfachste Möglichkeit ist die Rückzahlung der kompletten Summe auf einen Schlag. Hierbei können Studenten je nach Höhe des Gesamtbetrags bis zu 50 Prozent Erlass bekommen, wenn Sie ihr BAföG zurückzahlen. Experten empfehlen sogar einen Bankkredit aufzunehmen, um diese Einmalzahlung leisten zu können, weil die Ersparnis durch den Erlass häufig größer ausfällt als die Zinsen für den Bankkredit.

Tipps für Ihre Bewerbung

Dies gilt allerdings nur für Studenten, die weniger als 10.000 Euro BAföG zurückzahlen müssen. Denn seit 2001 werden höhere Beträge auf eine Maximalsumme von 10.000 Euro gedeckelt. In diesem Fall bringt der Rabatt keine weitere Ersparnis.

Bis zum 1. Januar 2013 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch Schnelligkeit und Leistung im Studium bei der BAföG-Rückzahlung zu sparen. "Wenn Sie ihr Studium vier Monate vor der Förderungshöchstdauer beendet haben, bekommen sie einen Teilerlass von 2560 Euro, das ist also ein Festbetrag", so Ralph Dimpler. Ähnlich ist es, wenn Studenten unter den besten 30 Prozent ihres Jahrgangs das Studium abschließen. In diesem Fall kann ein Rabatt zwischen 15 und 25 Prozent gewährt werden.

27.12.2012, 14:42 Uhr | eh (CF)

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