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Kurantrag stellen: Tipps


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Kurantrag stellen: Tipps

ek (CF)

Aktualisiert am 02.01.2013Lesedauer: 2 Min.
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Möchten Sie einen Kurantrag stellen, ist das kein Problem, solange Sie die Kosten für die Kur selbst tragen. Wenn Sie die Kosten jedoch erstattet bekommen möchten, sollten Sie beim Antrag einige wichtige Tipps beachten.

Jeder hat Anspruch auf eine Kur

"Die Kassen informieren ihre Mitglieder teilweise gar nicht mehr richtig darüber, dass es Kuren überhaupt noch gibt", bemängelt Klaus Holetschek vom Bayerischen Heilbäder-Verband gegenüber der "Apotheken Umschau". Dabei ist es bloß der Begriff "Kur", den es offiziell nicht mehr gibt. Er wurde durch "Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahmen" ersetzt. Und auf diese hat jeder Versicherte Anspruch – sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. So steht es in Paragraf 23 des fünften Sozialgesetzbuches. Wenn Sie einen Kurantrag stellen, sollten Sie entsprechend mit Ihrem behandelnden Arzt Rücksprache halten, der mit Ihnen gemeinsam das Antragsformular ausfüllt. (Welche Kurarten gibt es?)

So können Sie einen Kurantrag stellen

Ihr Arzt begründet gegenüber dem Kostenträger wie der Krankenkasse, der Rentenversicherung, einer Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft, weshalb Sie den Kurantrag stellen. Er muss die Notwendigkeit der Kur begründen und plausibel darlegen, dass alle anderen Maßnahmen bereits ausgeschöpft sind. Der Antrag wird dann vom Leistungsträger geprüft, der gegebenenfalls ein zweites Attest vom Amtsarzt verlangen kann.

Tipp: Wer aufgrund von bestimmten Beschwerden einen Kuraufenthalt beantragen möchte, ohne vorher je einen entsprechenden Facharzt aufgesucht zu haben, darf sich kaum Hoffnungen auf Erfolg machen. Vor einem stationären Aufenthalt in einer Kureinrichtung müssen laut Sozialgesetzbuch (SGB) nämlich zuvor alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft worden sein. Hierzu zählt beispielsweise die Physiotherapie.

Tipps, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde

Der wichtigste Tipp, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, obwohl alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind: Geben Sie sich nicht gleich geschlagen, sondern legen Sie umgehend Widerspruch ein. Halten Sie hierzu jedoch Rücksprache mit Ihrem Arzt. Er kann Sie an einen Kollegen verweisen, der ein weiteres Gutachten erstellt.

Tipp: Ein zusätzlicher Ansprechpartner bei einer Ablehnung Ihres Antrages kann der Deutsche Heilbäderverband sein, der sich für Betroffene einsetzt. "Wir helfen gerne bei den Formalitäten. Im zweiten Anlauf wird die medizinische Vorsorgeleistung nämlich meistens genehmigt", so Holetschek. Auch wenn hier ein gewisser Eigennutz kaum von der Hand zu weisen ist, können Betroffene von der Hilfestellung profitieren. Sollten Sie selbst nach dem Widerspruch keinen Erfolg haben, führt der letzte Weg über das Sozialgericht. (Wovon hängt die Dauer einer Kur ab?)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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