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Mordprozess in Köln: Frau mit 31 Stichen getötet


Prozess am Kölner Landgericht
Endete eine enttäuschte Liebe mit Mord durch 31 Dolchstiche?


29.01.2021Lesedauer: 4 Min.
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Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Monika Troll (li.) und Dolmetscherin Gemila von Seckendorff.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (Mitte) mit seiner Verteidigerin Monika Troll (li.) und Dolmetscherin Gemila von Seckendorff: Am Freitag begann in Köln der Mordprozess. (Quelle: Johanna Tüntsch)

In Köln steht ein 48-Jähriger vor Gericht, weil er eine junge Frau brutal ermordet haben soll. Laut Staatsanwaltschaft wegen enttäuschter Liebe. t-online-Reporterin Johanna Tüntsch begleitete den ersten Prozesstag.

"Als ich ins Haus ging, lief das Blut schon die Treppe runter", erinnerte sich eine Polizistin (25), die als Zeugin vor der 21. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht aussagte. Nach ihren Schilderungen bot sich ihr bei einem Einsatz am 3. Juli 2020 in Leverkusen-Schlebusch ein dramatisches Bild, das sie mit Fotos dokumentierte. Die Aufnahmen, die während der Verhandlung gesichtet wurden, zeigten einen Gegensatz, der größer nicht sein könnte.

Das Wohnhaus, in dem das Unglück geschah, ist ein helles, gepflegtes Mehrfamilienhaus, vor dem sich eine Wiese mit Baumbestand erstreckt und ein Fußweg entlangführt. Auch das Treppenhaus zeigte sich auf den ersten Blick unauffällig – jedenfalls im unteren Bereich. Ein Bild aus einem höher gelegenen Stockwerk zeigt Stufen, die mit großen Blutlachen bedeckt sind. Bei diesem Anblick ließ der Angeklagte (48) ruckartig das Gesicht auf seine Arme fallen, die er auf dem Tisch verschränkt hatte, und sah nicht mehr hoch. So ersparte er sich auch das nächste Foto: eine blutüberströmte junge Frau in Jeans, lang ausgestreckt auf dem kleinen Absatz zwischen zwei Wohnungstüren.

Verteidigerin: Er wollte nur reden

"Durch die räumliche Beschränkung des Treppenhauses konnte sie sich nicht wehren", hatte der Staatsanwalt in seiner Anklage vorgetragen und die Vermutung geäußert, dass der Angeklagte ganz bewusst diesen Tatort gewählt habe, an dem sein Opfer ihm hilflos ausgeliefert wäre. Ob die junge Frau (22), der an jenem Sommertag ihr Leben genommen wurde, sich in einem anderen Umfeld hätte verteidigen können, ist allerdings fraglich – angesichts der brutalen Gewalt, die ihr Angreifer an den Tag legte. An ihrem Leichnam wurden 31 Dolchstiche festgestellt. Fast kein Bereich ihres Körpers blieb unberührt.

Der Angeklagte soll die Absicht gehabt haben, die junge Frau zu heiraten. Verantworten soll er sich wegen Mordes, denn die Staatsanwaltschaft geht bei der Tat von Heimtücke und Planung aus. Verteidigerin Monika Troll hingegen bemühte sich, eher das Bild eines ungeplanten Totschlags zu skizzieren: "Zutreffend ist, dass er sie an jenem Tag aufgesucht hat, jedoch nur, um mit ihr zu reden. Den Dolch hatte er nur dabei, um sie im Notfall zu bedrohen, damit sie ihm zuhört. Aber als sie anfing zu schreien, wurde er panisch. Da ist bei ihm eine Sicherung durchgebrannt und er hat zugestochen wie ein Wilder."

Angeklagter soll Opfer gestalkt haben

Die Verteidigerin relativierte auch einen weiteren Punkt der Anklage. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass der Mann medizinisch ausgebildet sei und nach einigen gezielten Stichen genau gewusst habe, dass die Verletzungen bereits tödlich sein mussten. Allein, um dem Opfer bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit weitere Qualen zuzufügen, habe er weiterhin auf den Körper der Frau eingestochen. Auch sagte der Staatsanwalt, einige Bekannte des Angeklagten hätten diesen im Adressbuch ihres Telefons als "Doktor" abgespeichert. Verteidigerin Troll hielt dagegen: Ihr Mandant, der aus Eritrea stammt, habe dort zwar zwölf Jahre lang medizinischen Frontdienst geleistet, "aber er war nur was ganz, ganz Kleines und hat dem Arzt nur zugearbeitet."

Laut Anklage hat der 48-Jährige die 25 Jahre jüngere Frau 2019 kennengelernt, wollte sie heiraten und mit ihr eine Familie gründen. Weil er jedoch bereits verheiratet gewesen sei und ihr keine Unterlagen über eine etwaige Scheidung habe vorlegen können, habe sie aus religiösen Gründen eine Beziehung mit ihm abgelehnt. Dem Vernehmen nach sah sie sich seither anhaltenden, teils kontinuierlichen Annäherungsversuchen durch ihn ausgesetzt. Eine Freundin hatte sich kurz nach der Bluttat öffentlich darüber geäußert, dass der Angeklagte sein späteres Opfer massiv gestalkt habe.

Freundin brach beim Anblick der Toten zusammen

Der Staatsanwalt sprach kurz eine Situation wenige Wochen vor dem Dolchangriff an, nach welcher die 22-Jährige beim Verlassen der Wohnung immer besonders vorsichtig gewesen sei. Diese ist jedoch nicht Gegenstand der Anklage. Die Frage des Vorsitzenden, ob der Angeklagte sich zu dem Vorfall äußern wolle, verneinte dessen Anwältin. "Es ist zutreffend, dass er mit ihr eine Liebesbeziehung eingehen wollte. Es ist auch zutreffend, dass sie seine Papiere sehen wollte und dass er darüber enttäuscht gewesen ist. Sie war wohl seine große Liebe", so Troll. "Mein Eindruck ist: Er liebt sie bis zum heutigen Tag. Er sagte zu mir, es sei, als habe er sich selbst getötet."

Unmittelbar nach der Tat soll der Angeklagte zunächst geflohen sein. Das schilderte ein Polizist (25), der als einer der ersten am Tatort eintraf: "Zwei Zeugen, die vor dem Haus standen, hörten Schreie und haben sich gewundert. Sie dachten aber wohl erst, es wären Kinder." Etwas später hätten die beiden und ein dritter Mann, der dazu gekommen war, jedoch beobachtet, wie ein Mann aus dem Haus stürmte und davonlief. Das sei diesen dann komisch vorgekommen, weswegen sie die Einsatzkräfte alarmiert hatten.

Ein Schock dürfte der Anblick der Leiche für die Freundin und Mitbewohnerin der Toten gewesen sein, deren Eintreffen am Tatort die Polizistin im Zeugenstand schilderte: "Sie ist total ausgerastet, hat wild geschrien, konnte kaum klar sprechen und sagte, sie wüsste, wer das getan habe." Gestellt hat sich der Angeklagte am Tag nach der Tat selbst: Ein Mann habe bei der Polizei angerufen und gesagt, der 48-Jährige sei bei ihm und wolle sich stellen, hieß es. Seither sitzt der Mann in Köln in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
  • Anwesenheit im Gerichtsprozess
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