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Lichtsensor macht Autos bei Nebel unsichtbar


Wenn Ihr Auto mit Lichtsensor im Nebel unsichtbar wird

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 02.11.2015Lesedauer: 3 Min.
Nebelscheinwerfer dürfen nur in der richtigen Situation eingesetzt werden.Vergrößern des BildesNebelscheinwerfer dürfen nur in der richtigen Situation eingesetzt werden. (Quelle: dpa-tmn-bilder)
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Herbstzeit ist Nebelzeit - und das heißt oft: schlechte Sicht. Wer einen Lichtsensor an Bord hat und ohne Nebelscheinwerfer oder -schlussleuchte unterwegs ist, riskiert allerdings, unsichtbar zu werden.

Autofahrer sollten sich nicht auf ihren Lichtsensor verlassen: "Die Lichtautomatik kann nur zwischen hell und dunkel unterscheiden. Bei Tageslicht geht sie von perfekten Sichtbedingungen aus", sagt ACE-Sprecher Constantin Hack.

Trotz Nebel ohne Licht unterwegs, weil die Technik ihn nicht erkennt

Folglich schaltet sie das Licht bei Nebel unter Umständen nicht ein. Zudem wird die Nebelschlussleuchte nicht durch die Automatik gesteuert. Die muss außerorts bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Dann gilt auch Tempo 50 als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Das Tagfahrlicht ist zu wenig

Hack warnt auch davor, sich im Nebel allein auf das Tagfahrlicht zu verlassen. "Viele Autofahrer denken nicht daran, dass Tagfahrlichter nur vorne leuchten. Gerade im dichten Nebel kommt es aber häufig zu Auffahrunfällen, weil das vorausfahrende Fahrzeug nicht wahrgenommen wird." Die größere Leuchtkraft der Abblendscheinwerfer sorge zudem dafür, dass die Konturen eines Fahrzeugs besser erkannt werden als bei Tagfahrlicht.

Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung

Nebelscheinwerfer dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erst eingeschaltet werden, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden.

"Wenn man weniger als 50 Meter gucken kann, darf man die Nebelschlussleuchte einschalten", erklärt Daniel Schüle von der Deutschen Verkehrswacht. Dabei kann sich der Fahrer an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Zwischen zwei Pfosten liegen genau 50 Meter Abstand." Sollte dies der Fall sein, gilt zugleich ein Tempolimit von 50 km/h. Bei Regen oder Schnee darf die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern nicht eingeschaltet werden.

Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: "Fährt man aus der Nebelwand raus, muss die Leuchte direkt ausgemacht werden", erklärt Schüle. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. Bei fälschlicher Benutzung oder Missbrauch droht ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro.

Fernlicht bei Nebel tabu

Fernlicht ist bei Nebel nicht empfehlenswert. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer stärker, die Sicht wird dadurch schlechter.

Langsam und vorausschauend fahren

Grundsätzlich gilt vor allem im Herbst: langsam und vorausschauend fahren. Als Faustregel gilt: Ein Meter Sichtweite entspricht einem Stundenkilometer beim Tempo. "Wenn ich also ungefähr 70 Meter weit gucken kann, sollte ich maximal 70 Stundenkilometer fahren", sagt Schüle.

Tagfahrlicht oft nicht ausreichend

Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen bis zu 90 Euro Bußgeld und ein Punkt. Hinweis von Eberhard Lang vom TÜV Süd: "Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen nicht aus, besonders weil die Heckleuchten nicht eingeschaltet sind.“

Diese Regel sollte ernst genommen werden, denn im Falle eines Unfalls trägt der Unbeleuchtete eine Mitschuld, und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners übernimmt wegen mangelnder Beleuchtung nur einen Teil der Kosten.

Scheiben vollständig freikratzen

Zum Herbst gehören auch beschlagene oder vom Frühreif vereiste Fensterscheiben. Um selbst gut zu sehen und sich das Autofahrerleben zu erleichtern, sollte man sie vor Fahrtantritt vollständig freikratzen. Kleine "Gucklöcher" sind ein Sicherheitsrisiko und sorgen für einen großen "toten Winkel"; besonders in Kurven.

Um wirklich gut gesehen zu werden und zu sehen, muss auch Hand an die Scheinwerfergläser gelegt werden. Regelmäßig gereinigt, ist man mit ihnen auf der sicheren Seite.

Unberechenbare Rutschbahnen

Obwohl es im Herbst noch selten Glatteis gibt, macht Herbstlaub in Verbindung mit Nässe manche Straßen in diesen Wochen zu unberechenbaren Rutschbahnen. Das kann auch passieren, wenn Erntemaschinen die Straßen verschmutzen, was auch als "Bauernglatteis" bezeichnet wird. Generell heißt daher die Devise auf herbstlich-feuchten Straßen: "Runter vom Gas und Abstand halten!"

Gefahr durch Nachtfrost

Wird der Bremsweg trotz aller Vorsicht doch mal zu knapp, sehen Sie sich schnell nach einer geeigneten Ausweichmöglichkeit um! "Lieber mit 60 km/h auf das Feld neben der Straße als mit 30 km/h auf einen Menschen oder ein Fahrzeug auffahren", so der eindeutige Tipp der GTÜ, die in dem Zusammenhang auch zur Vorsicht auf Brücken und schattigen Fahrbahnabschnitten gerade in frühen Morgenstunden rät.

Hier bestehe durch Nachtfrost Rutschgefahr. Schnelle Lenkmanöver oder ruckartiges Bremsen sind zu vermeiden.

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