Reifenwechsel Muttern nachziehen nie vergessen
Für jeden Radwechsel bei Kraftfahrzeugen gilt der Grundsatz, dass die Radmuttern aus Sicherheitsgründen nach einer gewissen Zeit und Fahrtstrecke nachgezogen werden müssen. Dies sollte auch beim Wechsel auf die Winterreifen spätestens nach 100 Kilometern geschehen.
Unfälle sollen vermieden werden
So können Fehler bei der Montage entdeckt und folgenschwere Unfälle vermieden werden. Das betrifft sowohl die Werkstätten als auch Hobbyschrauber.
Werkstätten weisen aufs Nachziehen hin
Viele Reifen- und Werkstattbetriebe erinnern aus Haftungsgründen ihre Kunden mit einem Vermerk auf der Rechnung an das Nachziehen der Muttern. Manche Betriebe bringen sogar einen Aufkleber an der Windschutzscheibe an. Ein Hinweis im Kleingedruckten auf der Rechnung reicht dagegen nicht.
Urteil: Werkstatt muss deutliche Hinweise geben
Laut einem Urteil des Landesgerichtes Heidelberg (Az: 1 S 9/10) musste eine Autowerkstatt an einen Fahrer nach einem Unfall 70 Prozent des Schadens zahlen. Die Werkstatt hatte ihren Kunden nicht deutlich genug auf das notwendige Nachziehen der Radmuttern hingewiesen.
Auch Fahrer haftet mit
Der Fahrer blieb jedoch wegen seiner Mitverantwortung auf 30 Prozent der Schadensumme sitzen. Wie der ARCD vom Reifenverband BRV erfuhr, sind Nachkontrollen und das Nachziehen der Radmuttern zumindest in jener Werkstatt kostenlos, die den Radwechsel vornahm.