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Unverschuldeter Unfall: Vorsicht, wenn gegnerische Versicherung alles regeln will


Unverschuldeter Unfall
Vorsicht, wenn gegnerische Versicherung alles regeln will

Von dpa
11.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Was tun, wenn die gegnerische Versicherung anbietet, die komplette Schaden- und Reparaturabwicklung zu übernehmen?.Vergrößern des BildesWas tun, wenn die gegnerische Versicherung anbietet, die komplette Schaden- und Reparaturabwicklung zu übernehmen?. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Nach unverschuldeten Unfällen sollte man Angebote der gegnerischen Versicherung ignorieren, die komplette Abwicklung des Schadens zu übernehmen. Das betont dieStiftung Warentest. Auch wenn es zunächst bequem klingt, sich weder um Gutachten, Werkstatt, Mietwagen und so weiter zu kümmern: Die Versicherung sei nicht daran interessiert, Geschädigten zu helfen, sondern wolle die Erstattung gering halten.

Zuweilen riefen die Unternehmen Geschädigte dazu sogar noch am Unfallort an. Taktik: Schnell Zugriff auf den Fall und die Geschädigten zu bekommen. Das soll verhindern, Zeit zu haben, sich über die eigenen Rechte zu informieren und die genauen Ansprüche in Erfahrung bringen zu können.

Genau das aber sollten Geschädigte: Selbst bei klarer Schuldfrage und Zahlungsbereitschaft Rat bei Fachanwälten holen. Die gegnerische Versicherung sei einem weit überlegen: "Ihre Experten sind geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten", so die Stiftung Warentest.

Der juristische Beistand kostet Betroffene nichts, sofern Geschädigte keine Teilschuld treffe. Mitverursacher müssen sich aber an den Anwaltskosten beteiligen. Aber: Auch einige Werkstätten böten "Rundum-Sorglos-Pakete" inklusive Mietwagen an und wollen die Abwicklung übernehmen. "Doch auch Werkstätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht Ihre", so die Verbraucherschützer.

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