04.12.2012, 12:38 Uhr | dpa-tmn
Aufkleber auf der Autoheckscheibe sind beliebt. Doch nicht alles, was schick ist, ist auch erlaubt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt detailliert Regeln für Größe und Platzierung vor.
Für alle Folien, die auf der Scheibe mehr als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, brauchen Autofahrer laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung. Ohne sie erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeug.
Autofahrer erhalten die Genehmigung in der Regel beim Kauf der Folie und müssen sie stets im Wagen dabei haben. Der Hintergrund ist, dass Heckscheiben aus Sicherheitsglas bestehen und ein besonderes Bruchverhalten aufweisen, das durch die Folien nicht beeinträchtigt werden darf.
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Deshalb muss die Scheibeneinfassung auch frei von jeglichen Aufklebern sein. Natürlich muss ein Autofahrer möglichst freie Sicht durch den Innenspiegel nach hinten haben. Wird diese durch Aufkleber eingeschränkt, ist ein rechter Außenspiegel nötig.
Quelle: dpa-tmn
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